Pfüb in der WVP

  • Guten Morgen,
    mich beschäftigt der folgende Antrag:
    Es liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfübs vor. Zusätzlich bekomme ich von der Serviceeinheit die Mitteilung, dass über das Vermögen des Schuldners am 21.05.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, die WVP läuft noch. Das Insolvenzverfahren wurde am 05.05.14 aufgehoben. Der Vollstreckungstitel ist vom 29.01.2016. Und ich frage mich, wann genau ist man eigentlich ein Neugläubiger? Ich meine, der Insolvenzgläubiger wurde immer so definiert :" Wer zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Anspruch gegen den Schuldner hatte, ist ein Insolvenzgläubiger". Nun ist es hier so, dass ich sehe, dass die Forderung auf einem Schuldanerkenntnis von 06/2014 beruht. Das sagt ja aber doch nichts darüber aus, wann die Forderung eigentlich entstanden ist. Welcher Termin ist für mich also maßgeblich, um § 294 InsO prüfen zu können?

  • Ausschlaggebend ist nicht der Erlass des Titels sondern der Zeitpunkt, wann die Forderung entstanden ist. Darum frage ich beim Gl nach (Hintergedanke: will er es sich wirklich antun, bei einem insolventen Sch noch Vollstreckungsmaßnahmen zu bezahlen?)

  • Nun ist es hier so, dass ich sehe, dass die Forderung auf einem Schuldanerkenntnis von 06/2014 beruht. Das sagt ja aber doch nichts darüber aus, wann die Forderung eigentlich entstanden ist. Welcher Termin ist für mich also maßgeblich, um § 294 InsO prüfen zu können?

    Du musst doch den Titel, sprich das Schuldanerkenntnis, vorliegen haben? Oder haben die das nachträglich noch durch VB tituliert? Ansonsten würde sich ja vermutlich aus dem Anerkenntnis ergeben, wann die Forderung entstanden ist? Andernfalls Klarstellung beim Gläubiger anfordern mit dem Hinweis auf das Insolvenzverfahren.

  • Dann gilt, dass Insolvenzgläubiger nicht pfänden dürfen, Neugläubiger jedoch schon, da das Bankkonto nicht von der Abtretungserklärung erfasst wird.

    Es muss also geklärt werden, wann die Forderung genau entstanden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!