Beschluss Aufhebung P-Konto

  • Der Schuldner hat ein P-Konto. Dieses P-Konto ist im Soll, da die Bank wohl einen Kredit darauf verrechnet hat.

    Die Schuldnerberatungsstelle hat dem Schuldner angeraten das P-Konto aufzulösen und bei einer anderen Bank ein neues P-Konto zu eröffnen,
    da er seinem Sohn zum Unterhalt verpflichtet ist.

    Die bisherige Bank will das P-Konto nicht auflösen, da es im Minus ist. Sie sagt, die Auflösung des P-Kontos könnte lediglich ein Insolvenzverwalter veranlassen.
    Allerdings ist noch nicht einmal ein Antrag auf Insolvenz gestellt. Der Schuldner befindet sich noch in der Vorbereitungsphase.

    Die Schuldnerberatungsstelle hat dem Schuldner angeraten beim Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - einen Beschluss zu erwirken,
    der die Aufhebung des bisherigen P-Kontos ausspricht. Gleichzeitig möchte er einen Antrag auf Löschung der Eintragung eines P-Kontos
    in der Schufa stellen.

    Nun habe ich leider nichts gefunden, ob ich ein P-Konto aufheben kann?

  • Der Schuldner soll einfach den Kontovertrag kündigen; dann wird das Konto abgewickelt und die Miesen bleiben halt stehen. Dann ein neues Konto eröffnen und in ein P-Konto umwandeln.

  • Wenn die Bank das Konto nicht auflösen will, was ich ja verstehe, denn sie möchte ja noch Geld haben, so muss sie doch aber den Rückumwandlungsanspruch des Kunden erfüllen. Die P-Konto-Vereinbarung wird aufgehoben und das ehemalige Pfändungsschutzkonto wird ein "normales" Privatkonto.

  • Offenbar überall das gleiche...
    Schuldnerberater, Banken, überall werden die Schuldner erst mal zum Vollstreckungsgericht geschickt. Und wenn man dort - mangels rechtlicher Grundlage - nichts für sie tun kann, ist natürlich der sture Rechtspfleger schuld, der ihnen nicht helfen will ("Das muss aber möglich sein, die Bank/Beratungsstelle hat mir das doch so gesagt und mich hergeschickt").

  • Ein Anruf meinerseits bei der Pfändungsstelle der Bank genügte, um eine Umwandlung des P-Kontos des Schuldners in ein Girokonto zu ermöglichen. :)

    Vielen Dank. :daumenrau

    Was für eine Gebühr für die Landeskasse wird denn dafür erhoben? ;)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ein Anruf meinerseits bei der Pfändungsstelle der Bank genügte, um eine Umwandlung des P-Kontos des Schuldners in ein Girokonto zu ermöglichen.

    Da braucht man sich dann nicht zu wundern, wenn durch sowas der Eindruck entsteht, dass dieses pauschale Zum-Gericht-Schicken der Leute auch funktioniert. :roll:

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