Hallo,
ich habe hier ein handschriftl. Testament vorliegen. Erben sind die minderjährigen Kinder:
"Als Vermögensverfüger für mein Kind x setze ich B ein. Er wird sich um jedwedes Vermögen seitens der x bemühen. Hier ist insbesondere darauf Wert gelegt, dass der leibliche Vater Y die wenigen Vermögenswerte nicht bekommt. An ihrem 18. Geburtstag ist die Herausgabe der Beweglichen Sachleistungen oder ähnlichen an x herauszugeben. B erhält die komplette Handlungsvollmacht diesbezüglich.
.... Sollte das Haus verkauft werden, sichert B den Anteil der x.
.... B übernimmt die Vormundschaft für x. Alle finanziellen Angelegenheiten werden über ihn geregelt"
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag vorliegen, Kinder zu je 1/2 , hinsichtlich des Anteils von x ist Testamentsvollstreckung angeordnet.
Ich hätte das Testament eigentlich gar nicht als Testamentsvollstreckung ausgelegt, sondern nur hinsichtlich einer Anordnung nach § 1638 BGB. Wie würdet ihr das sehen?
Vielen Dank