Hallo,
ich mache seit Kurzem auch z.T. Familiensachen und habe gerade einen Fall, bei dem das JA beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung das Ruhen der elterl. Sorge für die (nach deren Kenntnis allein sorgeberecht.) KM festzustellen und das JA als Vormund einzusetzen.
Im Vorfeld wollte das JA das Kind schon einmal in Obhut nehmen, da hat es sich aber geweigert. Ist danach nicht zur Schule gegangen und war bei der Mutter, wo Nachbarn aus der Wohnung Lärm, Alkohol und Drogenexzesse gemeldet haben.
Die KM ist Anfang des Monats für 1 Woche in Urlaub geflogen (Afrika), kommt aber nicht zurück und hat nach Aussage des JA auch nicht das Geld für die Rückreise. Ist sowohl telefonisch als auch schriftlich nicht zu erreichen bzw. reagiert nicht.
Das Kind ist 14 und schwanger und wurde Anfang der Woche in Obhut genommen, nachdem das JA eine Meldung zu evtl. Kindeswohlgefährdung erhalten hatte.
Jetzt der obige Antrag.
Würdet ihr euch hier noch etwas nachweisen lassen (zB, dass die KM wirklich in Urlaub ist? Fragt sich nur, wie. Evtl. mit Reisedokumenten!?)
Eine Anhörung des Kindes macht m.E.n. wenig Sinn, weil sie wohl ohnehin gegen das JA ist...
Ergänzungspfleger?
Oder erstmal ohne Anhörungen den Beschluss machen und dann ermitteln?
Danke schonmal für eure Hilfe?
LG, Zahira