Hallo allerseits,
ein Schuldner erscheint mit einem Beistand und einem Eilantrag in der Tasche mit dem Inhalt, die ZV nach § 769 Abs ZPO einzustellen oder zumindest die Zuschlagsentscheidung auszusetzen. Begründung:
3 Tage vor dem Termin ist ihm eingefallen, dass die Belehrung der Bank in dem Kreditvertrag falsch ist. Er hat den Kreditvertrag aus diesem Grund schriftlich gegenüber der Bank widerrufen. Da die aber nicht reagiert habe, müsse man nun Klage vor dem Landgericht einreichen.
Frage:
1) Wie haltet Ihr das mit Beiständen? Ich habe eine Kommentierung gelesen, nach der ich den zulassen muss......
2) Würdet Ihr die Zuschlagsentscheidung aussetzen?
Danke im Voraus!