Reisegewerbekarte - familiengerichtliche Genehmigung

  • Hallo zusammen!

    Die alleinsorgeberechtigte Mutter beantragt für ihren 17 jährigen Sohn die familiengerichtliche Genehmigung für folgendes Rechtsgeschäft: Erwerb bzw. Beantragung einer Reisegewerbekarte.
    :confused:

    Sie sei bereits bei der Stadt gewesen und habe sich informiert.
    Dort hat man ihr gesagt, dass sie eine Genehmigung benötigt und sobald sie diese hat den Antrag stellen kann.


    Leider ist es mir bislang nicht möglich gewesen besonders viel zu dieser Angelegenheit herauszufinden.

    Ich habe mir die von der Stadt online gestellten Informationen angeschaut.
    So weiß ich nun z.B., dass eine Gebühr von 350,00 Euro anfällt.


    Bei Antragsaufnahme war die Mutter nicht besonders redselig was für Waren verkauft werden sollen. Sie antwortete eher vage: Textilien.

    Da die Waren in der Reisegerwerbekarte meiner Recherche nach jedoch angegeben werden müssen, habe ich sie also angeschrieben.

    Neue Erkenntnisse: Teppiche, Töpfer, Messer und andere Haushaltsgegenstände.
    Auch hat sie mich im Gespräch darüber informiert, dass diese Reisegerwerbekarte einmal beantragt ein Leben lang gültig sei.


    Was genau muss ich prüfen?
    Worauf habe ich abzustellen?
    Welche Rolle spielt die Gebühr?
    :gruebel:


    Ich benötige daher dringend eure Hilfe und ein paar Anhaltspunkte bzgl. des weiteren Vorgehens.


    Vlt. hat ja schon einmal wer von euch einen solchen Fall gehabt.

    Lieben Gruß

    jublo

  • Ich habe bei solchen Anträgen immer angeregt, sich hinsichtlich des selbständigen Gewerbebetriebes bei der IHK beraten
    zu lassen und dann zum Genehmigungsverfahren eine schriftliche Einschätzung der IHK einzureichen.

    Habe dadurch schon wertvolle Hinweise zum Thema Steuern erhalten oder ob das Kind, ggf. durch die zu erwartenden
    Einnahmen, auch noch eine Krankenversicherung (neben der bestehenden Mitversicherung bei den Eltern) abschließen muss.

  • Wann ist denn der 18. Geburtstag des Kindes?


    In ungefähr einem Jahr.

    Denke wird sind bei § 112 BGB. Anhörung JA + Lehrer sofern noch in Schule - welche Kenntnisse bestehen beim Kind hinsichtlich der Führung eines Gewerbes (Steuer, etc.)


    Das Jugendamt hör ich auf jeden Fall an. Mal schauen, was man mir von dort über die Familie berichten kann.

    Ich habe bei solchen Anträgen immer angeregt, sich hinsichtlich des selbständigen Gewerbebetriebes bei der IHK beraten
    zu lassen und dann zum Genehmigungsverfahren eine schriftliche Einschätzung der IHK einzureichen.
    Habe dadurch schon wertvolle Hinweise zum Thema Steuern erhalten oder ob das Kind, ggf. durch die zu erwartenden
    Einnahmen, auch noch eine Krankenversicherung (neben der bestehenden Mitversicherung bei den Eltern) abschließen muss.


    Die Idee gefällt mir. Ich gebe der Mutter also quasi auf sich an die IHK zu wenden und mir sodann eine schriftliche Einschätzung zu dem Gewerbe einzureichen.


    Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!

  • Ich würde vorher die Frage eruieren, ob der Jugendliche evtl. "vorgeschoben" werden soll, weil die Mutter keine Reisegewerbekarte bekommt.


    Also der nicht sorgeberechtigte Vater hat auf jeden Fall eine solche Karte.

    Sein Kommentar: der Jung soll arbeiten! ;)

    Was sind das für Landsleute? § 5 II RpflG?

    Ergibt sich nicht explizit aus dem Antrag. Die KM hat sich aber durch einen deutschen Perso ausgewiesen. :(

  • "Ich gebe der Mutter also quasi auf sich an die IHK zu wenden und mir sodann eine schriftliche Einschätzung zu dem Gewerbe einzureichen."


    In erster Linie sollte der Jugendliche dies in die Hand nehmen.
    Die Mutter kann ja gerne mit.

    In einem Fall haben zwei Jungs auf meinen Hinweis neben der Beratung auch gleich noch Existenzgründerkurse bei der IHK besucht und
    dies bescheinigt - und zwar alleine!

    Daran kann man auch erkennen, wie ernst das Ganze gemeint ist und wie "reif" die Jugendlichen sind.

  • Ich schicke junge Existenzgründer vorab auch erst mal zu Kursen zu unserer örtlichen IHK. Die Existenzgründerkurse sind öffentlich bezuschusst und daher ziemlich günstig; sie finden auch relativ häufig statt. Bislang habe ich immer recht gute Erfahrungen gemacht.

    Es kommt dann aber doch immer auf den Einzelfall darauf an, welches Gewerbe ausgeübt werden soll und welche Risiken dahinter stecken. Hier stellt sich die Familie wohl auf irgendwelche Messen und verramscht Zeug. Vorliegend kam es mir auch als erstes in den Sinn, dass die Eltern wohl schon wirtschaftlich gescheitert sind und nun der frische Name des Kindes benutzt werden soll.
    Mal abgesehen von den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken bei der Verkalkulierung zwischen Wareneinsatz und erzielbarem Umsatz/Gewinn sehe ich hier aber zumindest keine Haftungsrisiken betreffend Regress durch Kunden; wenn ein unzufriedener Kunde seinen Kochlöffel zurückgeben möchte, ist das Risiko wohl überschaubar :cool:. Vermutlich dürfte der Betroffene auch nicht mehr in die Schule gehen, dann kann man wohl auch keinen Lehrer um Stellungnahme bitten. Verbleibt also noch das Jugendamt. Außerdem würde ich mal den wirtschaftlichen Hintergrund der Eltern beleuchten (Abfragen beim Insolvenz-, Vollstreckungs- und Zivilgericht sind da manchmal sehr ergiebig; vorliegend würde ich mal beleuchten, ob die Eltern vielleicht auch strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, manchmal wird ja auch Hehlerware vertickt).

    Mit einer Genehmigung wäre ich dennoch vorsichtig. Wenn die Eltern ihr Geschäft vielleicht schon wirtschaftlich an die Wand gefahren haben, wären sie auch schlechte Lehrmeister für ihren Jungen. Manchmal wäre es für die Betroffenen besser, sie würden erst mal eine Ausbildung machen und dann vielleicht als Angestellter in einem seriösen Betrieb Erfahrungen machen, bevor sie sich selbständig machen.

    Ich hatte ähnliches mal bei einem 17jährigen, der in die Gebrauchtwagenbranche einsteigen wollte. Das habe ich aus guten Gründen abgelehnt (die Lehrmeister waren aus seinem Clan von stadtbekannten Kleinkriminillen) und konnte dann sehen, wie er mit 18 Jahren - als er es dann doch wagte - rekordverdächtig schnell Vollstreckungsschuldner bei uns wurde.

  • Mit einer Genehmigung wäre ich dennoch vorsichtig. Wenn die Eltern ihr Geschäft vielleicht schon wirtschaftlich an die Wand gefahren haben, wären sie auch schlechte Lehrmeister für ihren Jungen. Manchmal wäre es für die Betroffenen besser, sie würden erst mal eine Ausbildung machen und dann vielleicht als Angestellter in einem seriösen Betrieb Erfahrungen machen, bevor sie sich selbständig machen.

    Sehe ich vollkommen genauso. Wenn er nicht mehr in die Schule geht, sollte man sich zunächst fragen, wieso er dann mit 17 Jahren derzeit keine Ausbildung absolviert. Mit etwas Weitsicht sollte man das erwarten, schließlich muss er mal noch 50 Jahre arbeiten und dann wird man sich kaum ohne Ausbildung mit dem Verkauf von Löffeln u.ä. über Wasser halten können. Sowas wäre von den Eltern einfach unverantwortlich. In dieser Hinsicht habe ich ein ganz klare Ansicht, die ich auch bei meinem Kind durchgesetzt habe: Prioritäten, guter Schulabschluss, ordentliche Ausbildung mit der Perspektive eines Arbeitsplatzes ... und wenn dann noch Zeit bleiben sollte, kann man mal über was anderes nachdenken. Will man das alles ordentlich machen, bleibt bloß nicht so sehr viel Zeit.

  • Was mich "stutzig" gemacht hat ist, dass die KM nicht klar antwortet, was genau verkauft werden soll. Sie zählt ein paar Sachen auf und sagt dann: "So was in die Richtung."

    Deshalb hatte ich sie bereits angeschrieben und um ergänzenden Vortrag gebeten.
    Sie stand dann iwann in meiner Tür und meinte nur ich hätte doch schon alle Infos.

    Leichter wäre es für mich gewesen, wenn sie den Antrag bei der Stadt schon gestellt hätte und die ihr dann eine "Zwischenverfügung" mitgegeben hätten, an der ich mich langhangeln könnte.
    Aber ohne Genehmigung kein Antrag - so die Haltung der Stadt.
    Was ich auch verstehen kann. Nur anders wäre es einfacher für mich gewesen. ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!