Hallo zusammen!
Die alleinsorgeberechtigte Mutter beantragt für ihren 17 jährigen Sohn die familiengerichtliche Genehmigung für folgendes Rechtsgeschäft: Erwerb bzw. Beantragung einer Reisegewerbekarte.
Sie sei bereits bei der Stadt gewesen und habe sich informiert.
Dort hat man ihr gesagt, dass sie eine Genehmigung benötigt und sobald sie diese hat den Antrag stellen kann.
Leider ist es mir bislang nicht möglich gewesen besonders viel zu dieser Angelegenheit herauszufinden.
Ich habe mir die von der Stadt online gestellten Informationen angeschaut.
So weiß ich nun z.B., dass eine Gebühr von 350,00 Euro anfällt.
Bei Antragsaufnahme war die Mutter nicht besonders redselig was für Waren verkauft werden sollen. Sie antwortete eher vage: Textilien.
Da die Waren in der Reisegerwerbekarte meiner Recherche nach jedoch angegeben werden müssen, habe ich sie also angeschrieben.
Neue Erkenntnisse: Teppiche, Töpfer, Messer und andere Haushaltsgegenstände.
Auch hat sie mich im Gespräch darüber informiert, dass diese Reisegerwerbekarte einmal beantragt ein Leben lang gültig sei.
Was genau muss ich prüfen?
Worauf habe ich abzustellen?
Welche Rolle spielt die Gebühr?
Ich benötige daher dringend eure Hilfe und ein paar Anhaltspunkte bzgl. des weiteren Vorgehens.
Vlt. hat ja schon einmal wer von euch einen solchen Fall gehabt.
Lieben Gruß
jublo