GK-Erstattung - Partei verstorben - Erben unbekannt

  • hallo,

    mir wurde eine Akte vorgelegt, mit der ich nicht weiter weiß. Dies hatte ich bisher in meiner kurzen Zeit als Rpfl. noch nicht und irgendwie sind keine Kollegen zu erreichen. Wahrscheinlich genießen diese schon das schöne Wetter :gruebel:

    Der KB hat eine Schlusskostenrechnung erstellt. Die Partei bekommt Geld zurück. Die Partei ist jedoch verstorben, alle bekannten Erben haben das Erbe ausgeschlagen.

    Ich gehe davon aus, dass der Betrag nunmehr zu hinterlegen ist. Was ist hier nun meine Aufgabe??? Muss ich die Hinterlegung anordnen??? Oder der KB???

    Wenn ich, wie erfolgt diese Anordnung?

    Edit:
    Frage verschoben, da kein spezieller Bezug zum Familienrecht.
    Ulf, Admin


    Vielen Dank schon mal und schönes sonniges Wochenende an einem kühlen Plätzchen.

  • Ich vermag es nicht mit Vorschriften näher zu begründen, aber die Hinterlegung ist meines Erachtens von demjenigen zu veranlassen, der für die Tätigkeit, aus welcher der zu hinterlegende Betrag resultiert, funktionell zuständig ist.

    Die Hinterlegung wird nicht ausdrücklich angeordnet, sondern es wird halt ein Hinterlegungsantrag gestellt. Das Guthaben aus der Kostenrechnung wäre dann auf die Hinterlegung umzubuchen.

  • Die Anordnung der Hinterlegung, also der Erlass einer Annahmeanordnung, ist nur durch einen Rechtspfleger der Hinterlegungsstelle möglich.

    Der beste Weg hier wäre meines Erachtens über das Nachlassgericht (§ 1960 I, II BGB). Dieses kann eine Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle beantragen. Der betreffende Betrag würde anschließend (= nach Erlass der Annahmeanordnung) umgebucht werden.

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