Ich habe folgendes Problem:
Ein ehrenamtlicher Betreuer hat immer brav den Jahresbericht nebst Antrag für die Aufwandspauschale eingereicht.
Als nun die Überprüfung zur Verlängerung der Betreuung anstand, hat sich herausgestellt, dass der Betroffene schon seit 3 Jahren verstorben ist.
Die Sterbeurkunde habe ich mittlerweile in der Akte und der Richter hat auch eine Strafanzeige gestellt.
Frage: Wie bekomme ich die unrechtmäßig gezahlten Aufwandspauschalen zurück? Ist das überhaupt meine Aufgabe? (Bin ja eigentlich nicht Vertreter der Landeskasse.) Hatte jemand schon einmal einen vergleichbaren Fall?
Betrug bzgl. Pauschale, Betr. bereits tot
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QueenDini -
27. Juni 2016 um 11:01
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Akte an Bez.-Revisor, damit er die förmliche Festsetzung beantragt. Dann Rechtsmittel und Rückfestsetzung?
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Den Weg zum Bezirksrevisor verstehe ich nicht.
Du kannst auch ohne den Antrag des Bezis förmlich über die Aufwandsentschädigung entscheiden. -
Ich würde auch einen Festsetzungsbeschluss machen und feststellen, dass die Aufwandspauschale für den Zeitpunkt nach dem Tod des Betroffenen vom ehemaligen Betreuer zu erstatten ist.
Nach Rechtskraft zum Soll stellen und fertig. -
Wie Sonea. Weiter geht's dann nach der JBeitrO. Das ist Sache der Landesjustizkasse.
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Bin mir gar nicht sicher, ob die Sache so einfach ist.
Würde zwar auch einfach mal den Beschluss machen, fürchte aber, dass der Anspruch nicht via §§ 168, etc.p.p. FamFG geltend zu machen ist sondern über Zivilprozess oder Adhäsionsverfahren.
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