Vielleicht kennt Ihr das auch, dass sich ein Schuldner standhaft weigert, Gehaltsabrechnungen einzureichen. Bei gedeckten Verfahrenskosten hat man ja herzlich wenig Druckmittel. Meistens geht es dann über den Arbeitgeber. Nur auch da gibt es einige - auch große Industriebetriebe - die sich standhaft weigern, Unterlagen herauszurücken, selbst wenn Kostenübernahme durch den IV erklärt wird. Da heißt es dann meist lapidar: Wenden Sie sich an den Schuldner, dem haben wir sie schon übergeben.
Das Ganze führt dann zu Verzögerungen im Verfahrensablauf, die nur nerven ...
Gibt es denn für den IV einen Rechtsanspruch gg. dem Arbeitgeber des Schuldners auf eine Kopie der Gehaltsabrechnung, auch wenn er sie dem Schuldner schon einmal ausgestellt hat? Dann könnte der IV diese ja recht schnell beim Arbeitsgericht einklagen.
Grüße
Volkmar