Hallo in die Runde,
ich habe eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) mit folgendem vereinbarten Ausübungsbereich:
"Der voraussichtliche Ausübungsbereich der Dienstbarkeit ist auf dem dieser Urkunde beigefügten Lageplan gekennzeichnet; der genaue Ausübungsbereich wird durch die tatsächliche Ausübung des Dienstbarkeitsberechtigten nach Inbetriebnahme endgültig bestimmt."
Die Frage ist, ob es zur Bestimmung des Ausübungsbereiches nach Inbetriebnahme erforderlich ist, der Dienstbarkeit einen aktuellen Lageplan beizufügen oder ob es genügt, dass der Ausübungsbereich durch Lagepläne außerhalb der Bewilligung bestimmbar ist. Heutzutage werden Leitungen vom Vermesser sogar eingemessen. Ich tendiere dazu, dass die Bestimmbarkeit außerhalb genügt, bin mir aber nicht sicher.
Vielen Dank vorab für die Hilfe!