Kündigungsfrist Concessionvertrag

  • Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schuldnerischen Gesellschaft wurde im Mai 2016 eröffnet . Das Unternehmen solll zwecks Abverkauf des Warenbestands bis Ende Juli 2016 fortgeführt werden.


    Die Schuldnerin hat einen sogenannten Concessionvertrag abgeschlossen mit einem großen Elektronikfachhandelsunternehmen. Die Schuldnerin vertreibt auf der Verkaufsfläche des Elektronikfachhandelsunternehmens eigene Waren, im Gegenzug erhält das Elektronikfachhandelsunternehmen eine Umsatzbeteiligung von den verkauften Waren. Beim Concessionvertrag handelt es sich also um keinen Mietvertrag,,,,Wenn kein Umsatz=Keine Zahlung an das Elektronikfachhandelsunternehmen.

    Der Insolvenzverwalter will diesen Vertrag bis Ende Juli nutzen (zwecks Abverkauf des Lagerbestandes der Schuldnerin) und anschließlich aus dem Vertrag raus. Ein Fall des § 103 InsO?Wann müsste der IV die Erklärung abgeben. Oder normale Kündigung?

    Vetragliche Laufzeit ist bis Mitte 2017.

    Einmal editiert, zuletzt von fresh (28. Juni 2016 um 14:14)

  • Das Elektronikfachhandelsunternehmen ist mit jeder Vorgehensweise einverstanden.

    Was ja schon einmal recht freundlich ist und man dies entsprechend schriftlich umsetzen sollte.

    § 103 InsO nur so lange in Anspruch nehmen, wie es einem selbst passt und dann später einmal den Nichteintritt erklären, geht nicht. Das Erfüllungsverlangen kann nämlich auch konkludent erklärt werden, was für die Zeit nach Juli 2016 recht misslich sein kann, IX ZR 313/12.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Es könnte sich doch um einen Mietvertrag handeln; nur das der geschuldete Mietzins eben umsatz- oder gewinnabhängig ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es könnte sich doch um einen Mietvertrag handeln; nur das der geschuldete Mietzins eben umsatz- oder gewinnabhängig ist.

    Gegenstand des Vertrages ist" der Verkauf der Produkte des Unternehmens XXX (meine Schuldnerin) auf der Fläche des Unternehmens YYY (Elektronikfachhandelsunternehmen)"

    Mietvertrag? Ich weiss nicht...

    Thema § 103 InsO:Was, wenn Elektronikfachhandelsunternehmen nicht so kulant wäre?
    Also § 103 InsO fällt raus für mich,,, bleibt nur normale Kündigung nach §... ????Ordentliche Kündigungsfrist gibts nicht. Vetragliche Laufzeit ist bis Mitte 2017.

  • Der Vertrag enthält die (sachlich engeschränkte) Gestattung der Nutzung einer Fläche gegen Entgelt. Die Höhe des Entgelts ist variabel. Diskutieren kann man allenfalls darüber, ob das mit der Fläche verbundene Recht des Vertriebs von XXX als Recht der Fruchtziehung anzusehen ist.

    Also Mietrecht, Pachtrcht oder ein gemischter Vertrag mit der Dominanz von Mietrecht oder Pachtrecht.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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