Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schuldnerischen Gesellschaft wurde im Mai 2016 eröffnet . Das Unternehmen solll zwecks Abverkauf des Warenbestands bis Ende Juli 2016 fortgeführt werden.
Die Schuldnerin hat einen sogenannten Concessionvertrag abgeschlossen mit einem großen Elektronikfachhandelsunternehmen. Die Schuldnerin vertreibt auf der Verkaufsfläche des Elektronikfachhandelsunternehmens eigene Waren, im Gegenzug erhält das Elektronikfachhandelsunternehmen eine Umsatzbeteiligung von den verkauften Waren. Beim Concessionvertrag handelt es sich also um keinen Mietvertrag,,,,Wenn kein Umsatz=Keine Zahlung an das Elektronikfachhandelsunternehmen.
Der Insolvenzverwalter will diesen Vertrag bis Ende Juli nutzen (zwecks Abverkauf des Lagerbestandes der Schuldnerin) und anschließlich aus dem Vertrag raus. Ein Fall des § 103 InsO?Wann müsste der IV die Erklärung abgeben. Oder normale Kündigung?
Vetragliche Laufzeit ist bis Mitte 2017.