Vergütung der Betreuerin nach Tod des Betreuten

  • hallo,

    die Betreuerin hat noch einen Vergütungsanspruch gegen die Erben; der Erbenschonbetrag ist auch überschritten. Die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft steht aber nicht fest. Wie verhalte ich mich ? Ich kann ja nicht einen Vergütungsbeschluss gegen den Nachlass machen ?
    Kann ich eine Nachlasspflegschaft beantragen, da ich einen Anspruch gegen die Erben habe ?

  • hallo,

    die Betreuerin hat noch einen Vergütungsanspruch gegen die Erben; der Erbenschonbetrag ist auch überschritten. Die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft steht aber nicht fest. Wie verhalte ich mich ? Ich kann ja nicht einen Vergütungsbeschluss gegen den Nachlass machen ?
    Kann ich eine Nachlasspflegschaft beantragen, da ich einen Anspruch gegen die Erben habe ?


    Wieso hast du einen Anspruch gegen die Erben? ;)

    Die Betreuerin kann eine Nachlasspflegschaft beantragen (oder muss halt noch etwas warten).

  • hallo, die Betreuerin hat noch einen Vergütungsanspruch gegen die Erben; der Erbenschonbetrag ist auch überschritten. Die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft steht aber nicht fest. Wie verhalte ich mich ? Ich kann ja nicht einen Vergütungsbeschluss gegen den Nachlass machen ? Kann ich eine Nachlasspflegschaft beantragen, da ich einen Anspruch gegen die Erben habe ?

    Wieso hast du einen Anspruch gegen die Erben? ;) Die Betreuerin kann eine Nachlasspflegschaft beantragen (oder muss halt noch etwas warten).



    Wieso muss die Betreuerin mit der Beantragung der Vergütung zuwarten? Gibt es hierfür einen Rechtsgrund?

  • hallo, die Betreuerin hat noch einen Vergütungsanspruch gegen die Erben; der Erbenschonbetrag ist auch überschritten. Die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft steht aber nicht fest. Wie verhalte ich mich ? Ich kann ja nicht einen Vergütungsbeschluss gegen den Nachlass machen ? Kann ich eine Nachlasspflegschaft beantragen, da ich einen Anspruch gegen die Erben habe ?

    Wieso hast du einen Anspruch gegen die Erben? ;) Die Betreuerin kann eine Nachlasspflegschaft beantragen (oder muss halt noch etwas warten).



    Wieso muss die Betreuerin mit der Beantragung der Vergütung zuwarten? Gibt es hierfür einen Rechtsgrund?


    Gibt es einen Rechtsgrund, nicht alle Erben oder den Nachlasspfleger zum Vergütungsantrag anzuhören? :gruebel:

  • :confused:Wer hat denn behauptet, die Betreuerin müsse mit der Beantragung ihrer Vergütung warten? Dafür gäbe es in der Tat keinen Rechtsgrund. Auf die Zahlung wird sie jedoch im Falle der Nachlaß haftet durchaus etwas warten müssen. Mehr als 6 Monate (in Anlehnung an die Rechtsprechung zu vermögenden Betroffenen) wird man ihr allerdings auch schwerlich zumuten können.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • hallo, die Betreuerin hat noch einen Vergütungsanspruch gegen die Erben; der Erbenschonbetrag ist auch überschritten. Die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft steht aber nicht fest. Wie verhalte ich mich ? Ich kann ja nicht einen Vergütungsbeschluss gegen den Nachlass machen ? Kann ich eine Nachlasspflegschaft beantragen, da ich einen Anspruch gegen die Erben habe ?

    Wieso hast du einen Anspruch gegen die Erben? ;) Die Betreuerin kann eine Nachlasspflegschaft beantragen (oder muss halt noch etwas warten).



    Wieso muss die Betreuerin mit der Beantragung der Vergütung zuwarten? Gibt es hierfür einen Rechtsgrund?


    Gibt es einen Rechtsgrund, nicht alle Erben oder den Nachlasspfleger zum Vergütungsantrag anzuhören? :gruebel:

    Pfleger für unbekannte Beteiligte?

  • Ach ja, das Ding... Ging ja auch gut ab.

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