Ich habe hier eine Veräußerung eines Grundstücks bei der die Eigentümerin (Zweigniederlassung einer britischen Limited) durch eine "ständige Vertreterin" vertreten wird.
Im HR ist in Spalt 4 eingetragen: Frau xy ist als ständige Vertreterin der Zweigniederlassung gemäß §13 e Abs. 2 Nr. 3 HGB bestellt. Sie ist einzelvertretungsberechtigt.
Mit Blick auf § 13e Abs. 3 HGB frage ich mich jetzt, ob sie auch Grundstücke veräußern darf. Im HR eingetragen ist dieses zumindest nicht ausdrücklich.
Benötige ich zusätzlich die HR-Anmeldung, aus der sich der Umfang der Befugnisse ergibt?