Rückforderung gegen Erben ?

  • hallo,

    ich habe zu Lebzeiten der Betreuten einen Rückforderungsbeschluss für aus der Staatskasse verauslagte Aufwandspauschalen gemacht, da der Schonbetrag überschritten war. Dieser ist bis zum Tod der Betreuten nicht beglichen worden. Wie gehe ich mit dem Beschluss um ? Kann ich die Akte einfach an den Kostenbeamten weiterleiten, m.d.B. diesen Betrag in eine KR gegen die Erben aufzunehmen ?


  • (Aber auch zu Lebzeiten kann man den Regress nicht mittels Gerichtskostenrechnung einfordern.)

    :eek: Seit wann denn das?
    Läuft hier immer so: Anhörung, Beschluss, Rechtskraft abwarten, Kostenrechnung.
    Wie denn sonst?


    Bei uns schon immer. Hier gibt es andere Formulare, um die Forderung der Justizkasse mitzuteilen. Mit einer normalen Gerichtskostenrechnung wäre es bei uns schlicht falsch.

    Übrigens sollen wir die Rechtskraft des Regressbeschlusses nicht abwarten. Dafür sehe ich selbst auch keine Notwendigkeit, ansonsten würde sich die Fälligkeit wegen der zu beachtenden Bearbeitungszeiten der Kasse noch weiter nach hinten verschieben.

  • Wie so oft: Andere Länder, andere Sitten.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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