Die Richterin hat der Zeugin wegen ungebührlichem Verhalten ein Ordnungsgeld von 150,- € aufgebrummt. Ersatzweise Ordnungshaft wurde (versehentlich, lt. Richterin) nicht angeordnet.
Wenn dies unterblieben ist, so kann das nachgeholt werden, Art. 8 Abs. 1 EGStGB.
Die Richterin meinte aber, bei der Dame wäre eine Umwandlung in eine Arbeitsauflage sinnvoller.
Frage: geht das? Ich hab dazu nichts gefunden.