Ordnungsgeld umwandeln?

  • Die Richterin hat der Zeugin wegen ungebührlichem Verhalten ein Ordnungsgeld von 150,- € aufgebrummt. Ersatzweise Ordnungshaft wurde (versehentlich, lt. Richterin) nicht angeordnet.
    Wenn dies unterblieben ist, so kann das nachgeholt werden, Art. 8 Abs. 1 EGStGB.

    Die Richterin meinte aber, bei der Dame wäre eine Umwandlung in eine Arbeitsauflage sinnvoller.
    Frage: geht das? Ich hab dazu nichts gefunden.

  • Die Richterin hat der Zeugin wegen ungebührlichem Verhalten ein Ordnungsgeld von 150,- € aufgebrummt. Ersatzweise Ordnungshaft wurde (versehentlich, lt. Richterin) nicht angeordnet.
    Wenn dies unterblieben ist, so kann das nachgeholt werden, Art. 8 Abs. 1 EGStGB.

    Die Richterin meinte aber, bei der Dame wäre eine Umwandlung in eine Arbeitsauflage sinnvoller.
    Frage: geht das? Ich hab dazu nichts gefunden.

    Wenn die Richterin das meint, soll sie mal machen... ;)

  • Die Richterin hat der Zeugin wegen ungebührlichem Verhalten ein Ordnungsgeld von 150,- € aufgebrummt. Ersatzweise Ordnungshaft wurde (versehentlich, lt. Richterin) nicht angeordnet.
    Wenn dies unterblieben ist, so kann das nachgeholt werden, Art. 8 Abs. 1 EGStGB.

    Die Richterin meinte aber, bei der Dame wäre eine Umwandlung in eine Arbeitsauflage sinnvoller.
    Frage: geht das? Ich hab dazu nichts gefunden.


    Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

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