Fall:
Mahnantrag wird in der Hauptsache wegen Erfüllung seitens der Bekl. für erledigt erklärt verbunden mit dem Antrag, der Bekl. die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Das Mahngericht hat die Sache nun dem PG abgegeben und mir wurde die Akte jetzt vorgelegt.
Problem: Kostengrundentscheidung? erstmals Richterzuständigkeit?