Vergütung seit vier Monaten nicht angewiesen

  • ...was hast Du vergütungsrechtlich bei diesen Terminen überhaupt noch aufzutauchen?.....


    Bei uns wird die Pflegschaft zeitlich nicht begrenzt, lediglich die Phase der Begleitung, der ständigen Anwesenheit des Pflegers während des Kontakts.

    Die Aufgaben des Pflegers umfassen bei einem Kleinkind in der Regel auf den Transport des Kindes.

    Das Kind ist 1,5 Jahre alt. Auch sozial nicht engagierte werden das Kind nicht am Ankunftsort abstellen.

  • Natürlich ändert das am Grundproblem nichts, aber es ist anbetracht der sonstigen Umstände ungleich ärgerlicher. Zumindest aus meiner Perspektive.

  • Man höre und staune...
    Letzte Woche ging meinerseits die Dienstaufsichtsbeschwerde raus. Heute lag der Festsetzungsbeschluss in der Post und zwar - gsd - für alle bisherigen Abrechnungen inklusive Juni.
    Zwar ist die Rede davon, dass ich angeblich irgendwann nicht Stellung genommen hätte - was ich habe, der Teufel weiß, wo diese Stellungnahme nun wieder hin ist - aber nun kann ich die Beschwerde rausschicken, die ja schon seit Wochen fertig in der Schublade liegt.

    Fun fact:

    Neben der Uneinigkeit über den Stundensatz wurden mir alle angerechneten Stunden für Beratungsgespräche zur Ausweitung des Umganges sowie für die Durchführung eben dieses Umganges abgezogen mit der Begründung, das sei nicht Aufgabe der Umgangspflegerin und beschlossen sei nur der ursprüngliche Marginalumgang. Allerdings steht im Umgangsbeschluss ausdrücklich, dass ich mit Gesprächen auf eine Ausweitung orientiert am Wohl des Kindes hinwirken soll und dass besagte Eltern auch nächstes Jahr nicht imstande sein werden, Umgang alleine umzusetzen, ist sämtlichen beteiligten klar. Ergo dürfte ich also auf eine Einigung zu mehr Umgang hinwirken, der könnte dann aber nicht stattfinden.

  • Mehr als zu entscheiden war ja auch gar nicht verlangt. Das ist nun endlich passiert und damit die Möglichkeit gegeben, in der Rechtsmittelinstanz eine Beschäftigung mit dem konkreten Inhalt zu erreichen. Auf den Ausgang bin ich gespannt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vorläufiger Zwischenstand - eine Woche nach Eingang meiner Dienstaufsichtsbeschwerde war plötzlich ein Teil des Geldes auf dem Konto und praktisch zeitgleich eine Festsetzungsverfügung in der Post. Gestern kam nun auch Antwort auf die Beschwerde samt Stellungnahme der Rechtspflegerin - sie bearbeite die Akte erst seit Juni, zudem sei ich mehrfach zu Stellungnahmen aufgefordert worden sei dem aber nicht nachgekommen (Blödsinn, der Revisor bezieht sich in seine Einlassung auf meine Stellungnahmen) und außerdem habe ich immer weitere Rechnungen eingereicht, was - das steht nicht da wird aber impliziert - die Bearbeitung verkompliziert habe.

    Jedenfalls sieht der Präsident kein Fehlverhalten, es liefe offenbar alles gemäß den Ablaufsvorgaben.

  • Nun muss ich aber noch einmal naiv nachfragen - wie mache ich es denn nun bis zu einer Entscheidung durch einen Richter mit den Rechnungen?
    Einerseits muss ich ja mein Benzin irgendwie finanzieren, andrerseits müsste ich ja bezüglich jeder weiteren Rechnung praktisch eine weitere Beschwerde einreichen - das wäre ja ein bürokratischer Wahnsinn....


    Ich will ja niemandem vermeidbare Mehrarbeit machen, aber ich muss ja auch sehen wo ich bleibe.

  • OLG hat entschieden Kern der Ausbildung müsse unmittelbar auf die Tätigkeit zu übertragen sein... spannend, denn bei den Betreuern, von denen der § ja stammt, gibt es gegenteilige Beschlüsse und davon mehrere.

    Aber nun.
    Da weiß man dann auch woran man ist ; )

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