hallo,
ein Betreuter ist Eigentümer eines Grundstückes, welches mit einem Erbbaurecht belastet ist. Nun soll das Erbbaurecht veräußert und gleichzeitig belastet werden. Eine gerichtliche Genehmigung ist beantragt.
Liegt überhaupt ein Genehmigungstatbestand vor ?
Muss ich den Betreuten persönlich anhören ?
Was muss ich prüfen ?