Grundstück und Art.13 GG

  • Hallo, Forum, hatte ich so auch noch nicht.....Schuldner bewohnt in einem ihm gehörenden mehrzimmerigen Haus einige Zimmer. Nun soll das Haus veräußert werden und Interessenten wollen besichtigen....Schuldner teilt mit, dass er gegen Besichtigung nichts hat, allerdings beruft er sich hinsichtlich der von ihm bewohnten räume auf Art. 13 GG, der ja wohl durch die Eröffnung des Inso-Verfahrens nicht suspendiert sei. Dementsprechend scheitere eine Besichtigung seiner Wohnräume an der von ihm hierzu nicht gegebenen Zustimmung....hmm...fällt jemandem hierzu etwas ein? Danke,bc

  • Hallo, Rainer, danke, aber im Gegensatz zu der Entscheidung ist nunmehr das Verfahren eröffnet.....meinst Du, dadurch ändert sich nix...?

  • Der IV könnte den Schuldner auch einfach aus dem Haus werfen. ein leeres Haus kann dann auch leichter besichtigt werden. Unter der Maßgabe wird man sich doch sicherlich auf eine vollumfängliche Besichtigung verständigen können.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Für den Insolvenzverwalter ja, aber doch nicht für Kaufinteressenten. :gruebel:


    :D Ich stelle mit gerade vor, wie 10 Kaufinteressenten mit je einer vollstreckbaren Ausfertigung des EÖ-Beschlusses vor der Tür das Schuldners stehen und rein wollen. Da hat der Schuldner schön einen aufgebrachten Mob vor der Tür mit Mistgabeln und Fackeln.
    Ich meinte eher, dass dann Kaufinteressenten dann einen Termin mit IV und GV vereinbaren müssten, damit die sich dann zusammen das Haus angucken.

  • Der Eröffnungsbeschluss ist Räumungstitel, allerdings nur für den Schuldner, nicht für dessen Familie.

    Wie sieht es denn mit der Zahlung einer Nutzungsentschädigung aus?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • hier gilt es zunächst zu klären, welches Verhältnis zwischen dem Grundeigentümer (Schuldner) und den Besitzern des Hauses gilt. Handelt es sich bloß um eine Gestattung des Mitbewohnens, hat der Schuldner schlechte karten....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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