Finanzierungsbestätigung des Treuhänders in Zwangsversteigerung?

  • Ich habe hier einen etwas seltsamen Fall, zu dem ich einfach gerne ein paar Meinungen hätte.

    • Bank betreibt Zwangsversteigerung der Immobilie einer liquidierten AG.
    • Eine Woche vor dem ersten Termin meldet sich ohne eindeutigen Hinweis auf seine Eigenschaft ein "Vertreter" des ehemaligen GF - und eigentlichen Eigners - der AG bei der Bank und möchte die "Schmerzgrenze" erfragen, wann die Bank daran denkt, loszulassen. Im Gespräch mit ihm erhält die Bank den Hinweis auf die Insolvenz des GF. O-Ton des Anrufers: Er (der Anrufer) müsse ja prüfen, ob er jemanden zum Termin schickt.
    • Die Bank prüft den Stand der Insolvenzverfahrens: der GF befindet sich in der WVP.
    • Im Termin gibt der ehemalige GF Gebote bis 165 % des VKWs ab.
    • Die Bank beantragt Zurückweisung der Gebote unter Hinweis auf die Insolvenz/WVP des GF.
    • Der Rechtspfleger weist im Termin weder das Gebot zurück, noch erteilt er den Zuschlag, noch ergeht Hinweis auf einen Zuschlagsverkündungstermin.
    • Nachträglich erhält die Bank ein Protokoll mit Bestimmung eines Zuschlagsverkündungstermins.
    • Im Nachhinein stellt sich nunmehr heraus, dass es sich bei og. Anrufer um den Treuhänder des GF handelte.
    • Dieser bestätigt dem GF zur Vorlage an das Vollstreckungsgericht nunmehr auch noch schriftlich, dass "Sie nach erfolgtem Zuschlag den Kaufpreis für das Zwangsversteigerungsobjekt bezahlen können. Sie hatten mir Unterlagen vorgelegt, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass Sie einen ausreichenden Darlehensbetrag erhalten werden, um nach erfolgtem Zuschlag das Meistgebot sowie die Erwerbsnebenkosten bezahlen zu können."

    Mal vom Kuddelmuddel im Termin ohne Verhandlung über den Zuschlag, etc. abgesehen finde ich das Verhalten des Treuhänders doch befremdlich. M. E. lehnt dieser sich für den Insolvenzschuldner doch sehr aus dem Fenster. Wie sind Eure Meinungen zu diesem Verhalten? Ich frage mich, ob er derartige Stellungnahmen überhaupt abgeben darf bzw. welche Intention er damit verfolgt? Allein der Umstand, dass der Treuhänder sich beim Anruf bei der Bank nicht eindeutig als solcher zu erkennen gegeben hat, finde ich sehr seltsam.

  • Hi,
    ich kommentiere mal "dazwischen":
    Ich habe hier einen etwas seltsamen Fall, zu dem ich einfach gerne ein paar Meinungen hätte.

    • Bank betreibt Zwangsversteigerung der Immobilie einer liquidierten AG.
    • Eine Woche vor dem ersten Termin meldet sich ohne eindeutigen Hinweis auf seine Eigenschaft ein "Vertreter" des ehemaligen GF - und eigentlichen Eigners - der AG bei der Bank und möchte die "Schmerzgrenze" erfragen, wann die Bank daran denkt, loszulassen. Im Gespräch mit ihm erhält die Bank den Hinweis auf die Insolvenz des GF. O-Ton des Anrufers: Er (der Anrufer) müsse ja prüfen, ob er jemanden zum Termin schickt.



    GF bei AG i.L. ist nicht, ist entweder der Vorstand oder ein bestellter Abwickler


    • Die Bank prüft den Stand der Insolvenzverfahrens: der GF befindet sich in der WVP.
    • Im Termin gibt der ehemalige GF Gebote bis 165 % des VKWs ab.
    • Die Bank beantragt Zurückweisung der Gebote unter Hinweis auf die Insolvenz/WVP des GF.



    Unklar, ob der Abwickler noch im Insolvenzverfahren ist oder bereits nach Aufhebung des Verfahrens in der WVP; in letzterem Falle (von dem wohl auszugehen ist) ist ihm der Erwerb von Vermögen nicht verboten


    • Der Rechtspfleger weist im Termin weder das Gebot zurück, noch erteilt er den Zuschlag, noch ergeht Hinweis auf einen Zuschlagsverkündungstermin.


    da kann ich nix zu sagen, da ich ZVG nicht so gut kenne; jedoch ist der Umstand, dass jemdand in der Rest-WVP ist, mit Sicherheit kein Zuschlagsversagungsgrund


    • Nachträglich erhält die Bank ein Protokoll mit Bestimmung eines Zuschlagsverkündungstermins.
    • Im Nachhinein stellt sich nunmehr heraus, dass es sich bei og. Anrufer um den Treuhänder des GF handelte.
    • Dieser bestätigt dem GF zur Vorlage an das Vollstreckungsgericht nunmehr auch noch schriftlich, dass "Sie nach erfolgtem Zuschlag den Kaufpreis für das Zwangsversteigerungsobjekt bezahlen können. Sie hatten mir Unterlagen vorgelegt, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass Sie einen ausreichenden Darlehensbetrag erhalten werden, um nach erfolgtem Zuschlag das Meistgebot sowie die Erwerbsnebenkosten bezahlen zu können."


    Mal vom Kuddelmuddel im Termin ohne Verhandlung über den Zuschlag, etc. abgesehen finde ich das Verhalten des Treuhänders doch befremdlich. M. E. lehnt dieser sich für den Insolvenzschuldner doch sehr aus dem Fenster. Wie sind Eure Meinungen zu diesem Verhalten? Ich frage mich, ob er derartige Stellungnahmen überhaupt abgeben darf bzw. welche Intention er damit verfolgt? Allein der Umstand, dass der Treuhänder sich beim Anruf bei der Bank nicht eindeutig als solcher zu erkennen gegeben hat, finde ich sehr seltsam.

    Dazu kann ich nur anmerken, dass sich der Treuhänder da total weit aus dem Fenster eines Hauses lehnt, dessen Besuch im verboten ist :D

    Wäre dieser Treuhänder bei unserem Gericht bestellt, wüsste ich gerne von diesem Verhalten......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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