Auflassung mit Treuhandauflage

  • In der notariellen Urkunde heißt es bzgl. der Auflassung wie folgt:

    Die "Übertraggeber" übertragen das Eigentum Gemarkung xy... auf die Empfänger "Übertragsnehmer" - und zwar als Erwerber zu je 1/3 Anteil. Die Empfänger nehmen die Übertragung an.

    Weiter heißt es:
    Die Erschienene zu 2 (=eine der Erwerber) erhält und verwahrt ihren 1/3-Anteil zu treuen Händen für den Erschienenen zu 3 (einer der beiden anderen Erwerber) und darf diesen weder veräußern noch belasten ohne Zustimmung des Erschienenen zu 3.

    -> Ist das zulässig und vor allem eintragungsfähig? Habe so etwas noch nie gehabt und so recht auch nichts Vergleichbares in Kommentierungen gefunden.

    Gruß,
    Martina

  • So, wie es im Sachverhalt steht, würde ich von einer rein schuldrechtlichen Bestimmung der Vertragsparteien ausgehen, die mich als GBA nicht stören würde!

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