765a wegen eidesstattlicher Versicherung

  • Die Schuldnerin gibt an, dass Sie bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung keinen Studienkredit für die beabsichtigte Aufnahme eines Masterstudiums von der KfW bekommt (steht tatsächlich in den Richtlinien). Ist das nun eine unbillige Härte?

  • Naja, dass es mit einer abgegebenen eV schlecht mit Krediten etc, aussieht (nicht nur bei KfW) ist wohl die übliche Folge einer eV...

  • ja, das sehe ich ähnlich. Auch vor dem Hintergrund, dass zumindest theoretisch das Bachelorstudium für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bis auf wenige Ausnahmen ausreichend sein soll. Wollte nur sichergehen...

  • Eine Härte könnte es sein, unbillig vermutlich nicht, aber dafür ist der Sachverhalt auch zu dünn. Forderungshöhe eher 50,- Euro oder 50.000,-? Wird wegen Schmerzensgeldforderung vollstreckt, weil der Professor vermöbelt wurde? Warum ist Ratenzahlung nicht?

  • Eine Härte könnte es sein, unbillig vermutlich nicht, aber dafür ist der Sachverhalt auch zu dünn. Forderungshöhe eher 50,- Euro oder 50.000,-? Wird wegen Schmerzensgeldforderung vollstreckt, weil der Professor vermöbelt wurde? Warum ist Ratenzahlung nicht?

    Rund 10.000,00 EUR. Der Treuhänder im Insolvenzverfahren der Mutter macht Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gegen die Schuldnerin geltend. Urteil von LG und OLG. Klage vor BGH angeblich noch anhängig. Schuldnerin hat keine Geld daher keine Raten.

  • unabhängig von allem anderen, potentielle Gläubiger (z.B. KfW) sollen gewarnt werden das der Schulder seine Forderungen nicht begleichen kann.
    Das ist keine unbillige Härte, sondern Sinn der Sache...

  • Eine Härte könnte es sein, unbillig vermutlich nicht, aber dafür ist der Sachverhalt auch zu dünn. Forderungshöhe eher 50,- Euro oder 50.000,-? Wird wegen Schmerzensgeldforderung vollstreckt, weil der Professor vermöbelt wurde? Warum ist Ratenzahlung nicht?

    Rund 10.000,00 EUR. Der Treuhänder im Insolvenzverfahren der Mutter macht Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gegen die Schuldnerin geltend. Urteil von LG und OLG. Klage vor BGH angeblich noch anhängig. Schuldnerin hat keine Geld daher keine Raten.

    Oha, das ist allerdings ein herber Schicksalsschlag. Da bekommt man Geld von der Mutter, freut sich, gibt es im Zweifel für die Lebensführung (Studium) aus und dann kommt ein TH und will es wieder haben. Kein Masterabschluss, selbst insolvent, Zwangsvollstreckung und Gerichtskosten für ein Verfahren bis zum BGH auch noch. Und das in jungen Jahren. Hart. Aber kein Fall für 765a ZPO (m.E.).

  • Oha, das ist allerdings ein herber Schicksalsschlag.


    Manche sagen so, manche sagen so. Vielleicht ist es auch nur das deutliche Signal, den Beruf als Tochter nicht anzustreben.
    Eine sittenwidrige Härte erkenne ich jedenfalls bislang keine.

  • unabhängig von allem anderen, potentielle Gläubiger (z.B. KfW) sollen gewarnt werden das der Schulder seine Forderungen nicht begleichen kann.
    Das ist keine unbillige Härte, sondern Sinn der Sache...


    :daumenrau:zustimm:

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  • Sehe ich auch so.

    Hinzu kommt folgende materielle Erwägung:

    Die Anfechtung des Teeuhänders geht entweder nach § 134 InsO oder nach § 133 InsO. In beiden Fällen muss dir Tochter bei Entgegennahme der Zahlungen gewusst haben, dass die Mutter Pleite ist, sonst
    - fehlt es bei § 133 InsO an einem Tatbestandsmerkmal
    - könnte sie sich bei § 134 InsO wohl auf Entreicherung berufen.

    Und ferner muss es sich um Unterhaltszahlungen der Mutter aus derem pfändbaren Vermögen gehandelt haben, denn sonst wäre die Anfechtung nicht möglich, mangels Gläubigerbenachteiligung.

    Fazit: Die Tochter hat (mutmaßlich) wissentlich Geld als Unterhalt entgegengenommen, von dem sie wusste, dass eigentlich damit die (anderen) Gläubiger ihrer Mutter bedient werden müssten. Das rückt eine unbillige Härte m.E. eher in eine weitere Ferne.

    Und nur am Rande: Mit 10.000,- Euro beim BGH? Hat das OLG die Revision zugelassen? Sonst sicher nicht ( jedenfalls nicht zulässig - und aus welchem Vermögen werden die Prozesskosten bezahlt?)


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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