Ergänzungspfleger und Genehmigung


  • Bei der Fam-Genehmigung besteht der Grund für die Pflegerbestellung im § 41 Abs. 3 FamFG an sich und der Pfleger, der nur für die Entgegenahme des Beschlusses bestellt ist vertritt dann eben nicht im übrigen Verfahren.

    Das ist richtig ,wenn auch ein Verfahrensergänzungspfleger nur für die Entgegennahme des Beschlusses hier nicht vorkommt.
    Ist im vorgestellten Fall von Strawberry übrigens auch nicht der Fall , wie man aus den teilweise zitierten Gründen des Genehmigungsbeschlusses entnehmen kann s#10.


  • Bei der Fam-Genehmigung besteht der Grund für die Pflegerbestellung im § 41 Abs. 3 FamFG an sich und der Pfleger, der nur für die Entgegenahme des Beschlusses bestellt ist vertritt dann eben nicht im übrigen Verfahren.

    Das ist richtig ,wenn auch ein Verfahrensergänzungspfleger nur für die Entgegennahme des Beschlusses hier nicht vorkommt.
    Ist im vorgestellten Fall übrigens auch nicht der Fall , wie man aus den weiter oben teilweise zitierten Gründen des Genehmigungsbeschlusses entnehmen kann s#10.

    Was alles egal, wenn man den Bestellungsbeschluss mit Wirkungskreis nicht hat.
    Dass einer mal eines Stellungnahme abgibt, obwohl er nicht darf gibt's auch öfter.

    Kann immer noch lediglich Zustellung und Anhörung sein.
    Dann kann Mutti immer noch beantragen und daher stand in meinem ersten Post dazu ja auch "dürfte" anstatt "ist auf jeden Fall" ;)

  • Wie lautet denn der Tenor der Genehmigung?

    Also der Beschluss des Fam-Gerichts sieht folgendermaßen aus:

    Unter 1), 2) und 3) sind die minderjährigen Kinder A, B und C aufgeführt jeweils (wörtlich) vertreten durch den Ergänzungspfleger X und die gesetzliche Vertreterin F

    Als weitere Beteiligte wird aufgeführt:

    Mutter:
    F

    wg. familiengerichtlicher Genehmigung

    ergeht durch das AG ......am ...folgender Beschluss:

    1. Das Rechtsgeschäft zu Urkunde des Notars ......vom ....URNr. ...., mit folgendem Gegenstand:
    Ausübung einer Rückerwerbsrechts bzgl. Grundtück Flst. .....eingetragen im Grundbuch des AG ....., Gemarkung ...., Blatt .... wird für A, B und C familiengerichtlich genehmigt.

    2. - 3. betreffen Rechtskraft, Verfahrenswert und Kosten

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