Hallo Leute,
kurze Frage:
Kläger verstirbt in der 2. Instanz. Verfahren wurde auf Antrag ausgesetzt nach § 246 ZPO.
Laut Urteil 1. Instanz hatte der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. KFA wurde damals nach Urteil I. Instanz auch schon eingereicht.
Gilt die Aussetzung auch für den KFA bzw. allgemein für das ganze Verfahren?