Guten Morgen,
ich habe einen förmlichen Zustellungsantrag von einem niederländischen Gerichtsvollzieher erhalten.
Gerichtet ist der Antrag ausdrücklich an das Amtsgericht. Das Anschreiben beginnt mit "Dear Colleague", zugestellt werden soll ein außergerichtliches Schriftstück.
Ich habe den Eindruck, dass ich dafür gar nicht zuständig bin, sondern einer der hiesigen Gerichtsvollzieher.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Für fundierte Meinungen wäre ich dankbar!
Stempelchen