Zeitpunkt Erbausschlagung

  • Hallo,

    der Erblasser ist verstorben und als gesetzliche Erben kommen seine Geschwister in Betracht, weil er ledig und kinderlos war. Eltern bereits ewig tot. Die Geschwister schlagen nun nach und nach aus, bzw. sind ebenfalls vorverstorben. Die Neffen und Nichten wurden nun benachrichtigt und melden sich ebenfalls nach und nach zur Ausschlagung.
    Ein Neffe ist jedoch unter der letzten bekannten Anschrift durch den Vermieter abgemeldet worden und hat keine zustellfähige Anschrift.
    Nun melden sich aber bereits deren Kinder, die ebenfalls keine Ahnung vom Aufenthalt haben und wollen ausschlagen, weil sie vom Tod durch einen Onkel erfahren haben.
    Können diese bereits vorsichtshalber ausschlagen oder müssen sie warten?:gruebel:

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