Herausgabe Sparbuch nach Pfändung

  • Für den Verstorbenen wurde ein Sparbuch mit einem Guthaben von über 14.000 € hinterlegt. Es gibt einen Erben, der jedoch noch keinen Herausgabeanspruch geltend gemacht hat.

    Der Erbe hat Schulden bei der Justizkasse in Höhe von 1.866,93 €. Diese hat nun durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Konten des Erben gepfändet, was das Sparkonto einschließt.

    Nun verlangt die Justizkasse von der Hinterlegungsstelle die Herausgabe des Sparbuchs. Ist dies so möglich ? Ich habe Bedenken, da das Guthaben höher als die Kostenforderung ist.

  • Das papierne Sparbuch würde ich auch nicht herausgeben. Es ist ja wohl auch nicht der Herausgabeanspruch hinsichtlich des Inhaberpapiers gepfändet, oder?
    Zu meiner Zeit in der Hinterlegung (in Niedersachsen) habe ich in solchen Fällen das Sparbuch an die Sparkasse übersandt. Diese sollte es auflösen und das Geld auf das Hinterlegungskonto überweisen. Sodann habe ich die Auszahlung aufgrund des PfÜBs vorgenommen. Bei der Summe des Sparbuchs ist allerdings fraglich, ob die Auflösung kurzfristig möglich ist.
    Versuchen würde ich in diesem Fall, das Sparbuch mit der Auszahlungsanweisung an die Sparkasse zu übersenden. Das Buch nebst Restbetrag sodann zurück in die Verwahrung.

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