Zustellung an Botschaftsangehörigen

  • Ich habe ein kniffliges Problem mit einerZustellung, bei dem ich brauchen könnte. Zugestellt werden soll einenotarielle Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel gem. § 1080 Abs. 1ZPO.

    Der Wohnort des Zustellungsempfängers ist unbekannt. Erarbeitet bei der Botschaft der Republik Kosovo in Wien (Österreich).Ist eine Zustellung hier möglich? Oder steht die Immunität als Botschaftsangehörigerentgegen?
    Wie sollte die Empfangsstelle im Kosovo die Zustellung inder kosovarischen Botschaft in Österreich bewirken? In Frage käme doch nur diepersönliche Übergabe, oder? Die österreichischen Behörden sind hier ja wohlnicht zuständig.

    Ich wäre dankbar für einen Rat.

  • § 15 Abs. 2 ZRHO. Die Zustellung ist über das Auswärtige Amt vorzunehmen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Stimmt, aber das müsste auch möglich sein. Ich würde es nicht mit der Post machen, sondern per Ersuchen. Da kann das dann die Behörde vor Ort steuern.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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