Ich habe ein kniffliges Problem mit einerZustellung, bei dem ich brauchen könnte. Zugestellt werden soll einenotarielle Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel gem. § 1080 Abs. 1ZPO.
Der Wohnort des Zustellungsempfängers ist unbekannt. Erarbeitet bei der Botschaft der Republik Kosovo in Wien (Österreich).Ist eine Zustellung hier möglich? Oder steht die Immunität als Botschaftsangehörigerentgegen?
Wie sollte die Empfangsstelle im Kosovo die Zustellung inder kosovarischen Botschaft in Österreich bewirken? In Frage käme doch nur diepersönliche Übergabe, oder? Die österreichischen Behörden sind hier ja wohlnicht zuständig.
Ich wäre dankbar für einen Rat.