Hallo zusammen,
aufgrund eines Beschlusses sollte bei einer laufenden Pfändung, die monatlich bedient wurde, der Betrag vorerst einbehalten werden.
Wurde von uns als Drittschuldner so gemacht.
Als der endgültige Beschluss kam, war dieser unklar und ein Anruf bei der Rechtspflegerin führte zu der Auskunft, dass das Geld an die Gläubigerseite auszuzahlen sei. Gesagt, getan.
Die Schuldnerseite fand dies gar nicht lustig und forderte auf an sie auszuzahlen. Also diesmal die Rechtspflegerin angeschrieben und die schriftliche Aussage erhalten, dass die Summe an den Schuldner auszuzahlen ist. Dumm gelaufen. Geld ist raus und der Gläubiger wurde angeschrieben das Geld zurück zu zahlen. Ist nach drei Wochen noch nicht geschehen.
Nun kommt der Anwalt des Schuldners, will sofortige Zahlung, Zinsen und seine Gebühren.
Die Zahlung ist nicht das Problem. Was ist mit Zinsen und den Rechtsanwaltsgebühren? Besteht da bei beidem ein Rechtsanspruch drauf?
Danke schon mal und sonnige Grüße
Dritti