Falsche Auskunft von RP, Zins und Gebührenforderung vom RA

  • Hallo zusammen,

    aufgrund eines Beschlusses sollte bei einer laufenden Pfändung, die monatlich bedient wurde, der Betrag vorerst einbehalten werden.
    Wurde von uns als Drittschuldner so gemacht.
    Als der endgültige Beschluss kam, war dieser unklar und ein Anruf bei der Rechtspflegerin führte zu der Auskunft, dass das Geld an die Gläubigerseite auszuzahlen sei. Gesagt, getan.

    Die Schuldnerseite fand dies gar nicht lustig und forderte auf an sie auszuzahlen. Also diesmal die Rechtspflegerin angeschrieben und die schriftliche Aussage erhalten, dass die Summe an den Schuldner auszuzahlen ist. Dumm gelaufen. Geld ist raus und der Gläubiger wurde angeschrieben das Geld zurück zu zahlen. Ist nach drei Wochen noch nicht geschehen.

    Nun kommt der Anwalt des Schuldners, will sofortige Zahlung, Zinsen und seine Gebühren.

    Die Zahlung ist nicht das Problem. Was ist mit Zinsen und den Rechtsanwaltsgebühren? Besteht da bei beidem ein Rechtsanspruch drauf?

    Danke schon mal und sonnige Grüße
    Dritti

  • Wie ist denn festgelegt worden, dass ihr das Geld einbehalten sollt? Gab es eine einstweilige Einstellung oder so?

    Zinsen stehen jemanden zu, wenn der Schuldner des zu zahlenden Betrages (für diesen Betrag ihr zzt.), sich in Verzug mit der Zahlung befindet. Das ist der Schadensersatz für die Warterei auf das Geld. Ebenso kann man das auch mit den RA-Kosten sehen. Ihr habt doch erst auf eure Nachfrage die Information erhalten, an wen ihr auszahlen sollt. Wenn keine vorher was gesagt hat, sehe ich den Verzug und damit den eingetretenen Schaden nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Es gab einen Beschluss, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung das Geld von uns einzubehalten ist.

    Die Auszahlung an die falsche Seite erfolgte aufgrund eines Telefonats mit der Rechtspflegerin.
    Dann meckerte die Gegenseite per Anwalt. Daraufhin wurde die Rechtspflegerin schriftlich kontaktiert und änderte die Meinung.

    Ich finde wir haben zu jedem Zeitpunkt nach dem gehandelt was wir an der Hand hatten und daher haben wir keine Schuld.

  • Es gab einen Beschluss, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung das Geld von uns einzubehalten ist.

    Die Auszahlung an die falsche Seite erfolgte aufgrund eines Telefonats mit der Rechtspflegerin.
    Dann meckerte die Gegenseite per Anwalt. Daraufhin wurde die Rechtspflegerin schriftlich kontaktiert und änderte die Meinung.

    Ich finde wir haben zu jedem Zeitpunkt nach dem gehandelt was wir an der Hand hatten und daher haben wir keine Schuld.

    Wenn es einen Beschluss gab, dass das Geld vorerst einzubehalten ist (vermutlich einstweilige Einstellung?), dann ist es natürlich nicht sinnvoll, das Geld auf Zurufen (also ohne gerichtlichen Beschluss) an wen auch immer auszuzahlen.

  • Hallo zusammen,

    Als der endgültige Beschluss kam, war dieser unklar und ein Anruf bei der Rechtspflegerin führte zu der Auskunft, dass das Geld an die Gläubigerseite auszuzahlen sei. Gesagt, getan.


    Dritti


    Der endgültige Beschluss war ja da (siehe erster Beitrag) aber eben für die Sachbearbeiterin nicht klar formuliert. Also gab es die Nachfrage bei der Rechtspflegerin, die den Beschluss unterschrieben hat.

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