auf Erbauseinandersetzung bestehen?

  • Hallo
    Ich bräuchte mal ein paar Meinungen:
    2 minderjährige Kinder sind Erben zu je 5/100 nach einer entfernten Verwandten. Die Eltern ebenfalls.
    Ich habe einen Vertrag zur Genehmigung bekommen, in dem alle Erben ihre jeweiligen Erbteile an einen Erben verkaufen. Die Zahlungen, die sie dafür erhalten entsprechen den Anteil gemäß ihrer Erbquote an einem Grundstück. Im Vertrag wird aber ausdrücklich der ganze Erbteil übertragen.

    Auf meine Nachfrage haben die Eltern mitgeteilt, dass außer dem Grundstück nur Barvermögen vorhanden war, das einfach quotal geteilt wurde. Ein Nachlassverzeichnis (ohne Belege) und Nachweise über die Zahlung von jeweils 5 % des Barnachlasses an die Kinder liegen mir vor.

    Jetzt frage ich mich, ob ich den Vertrag genehmigen kann, oder ob ich auf einem Erbauseinandersetzungsvertrag für das Barvermögen bestehen soll. Oder wenigstens Belege zum Nachlassverzeichnis anfordern?
    (Die Erbteile der Kinder betragen weniger als 15.000 €; § 1640 BGB greift also nicht.)

    Die Kinder übertragen ja ihren gesamten Erbteil. Es ist zwar wohl nur noch das Grundstück vorhanden, aber dessen bin ich mir ja nicht 100%ig sicher.

  • M.A. sollte schon der gesamte Nachlass zugrunde gelegt werden, denn der Erbteil ist nun mal etwas Ganzes. Die Kinder verkaufen dann eben ihren Erbteil für einen Betrag X, wobei dann eben erwähnt wird, dass davon bereits ein Betrag Y gezahlt wurde.

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