Hallo liebe Forengemeinde!
Ich habe folgenden Fall auf dem Tisch:
Vater Roland verstirbt.
Sohn Sven schlägt aus und erklärt in der Ausschlagung, dass seine minderjährige Freundin Caro schwanger ist, er die Vaterschaft (noch) nicht anerkannt hat.
Caro bringt ihren Sohn Elias zur Welt, die Mutter von Caro wird Vormund von Elias.
Die Vormündin von Elias schlägt die Erbschaft als gesetzlicher Vertreter für Elias aus und beantragt die Erteilung der familiengerichtliche Genehmigung.
Sven erkennt die Vaterschaft für Elias kurz nach dessen Geburt an. Ob auch eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, weiß ich nicht. Caro ist zu diesem Zeitpunkt jedenfalls immer noch minderjährig.
Das Familiengericht entscheidet monatelang nichts.
Caro ist im Juni Volljährig geworden, das Familiengericht erklärt, die Vormundschaft ist mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter beendet und schließt die Akte.
Frage: Was ist mit der familiengerichtlichen Genehmigung?
Grüße Döner