Hallo zusammen,
ich hab' da mal eine Frage. Zuschlag wurde erteilt und nun beantragt der Ersteher, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel. Grundsätzlich kein Problem aber
angeblich soll in dem versteigerten Objekt jemand wohnen. Gemäß einer durchgeführten EMA-Anfrage ist dort keiner gemeldet. Jedoch ist es wohl so, wenn jemand Ferienwohnungen vermietet, wo somit ein ständiger Personenwechsel ist, erfolgt grundsätzlich keine Mitteilung an die Einwohnermeldeämter. Wie verhält es sich denn, wenn dort Feriengäste sind. Reicht die "einfache Vollstreckungsklausel" aus?
Vielen Dank für eure Hilfe