Zuschlagsbeschluss und Vollstreckungsklausel

  • Zitat

    95% aller Ersteigerer betreten leerstehende Objekte sofort ohne lange Fragen.

    ... weil sich noch nicht so richtig herumgesprochen hat, dass man sich dabei auch die Finger verbrennen kann.

    Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 die Regelung in § 885 a ZPO auch deshalb eingeführt, damit man nicht mehr zu solchen Akten der Selbstjustiz greifen muss.
    Auch wenn es meistens "gut geht", ändert dies nichts an der Tatsache, dass so etwas verbotene Eigenmacht darstellt und im Zweifel (= keine rechtfertigende Einwilligung) gemäß § 123 StGB strafbar ist.


  • ...
    ... weil sich noch nicht so richtig herumgesprochen hat, dass man sich dabei auch die Finger verbrennen kann.

    ...

    Und wie oft hat sich schon jemand die Finger verbrannt und was waren, auch strafrechtlich, die Folgen? Das hätte sich doch auch rumgesprochen und Folgen gehabt.

    (OT: Man darf auch nicht im Haltverbot stehen und trotzdem wird es ständig gemacht; meist folgenlos, sonst würde es ja nicht gemacht.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Sicher selten und in meiner Praxis bisher nur zwei Mal (beide Objekte waren jeweils "leer" i. S. v. keine Möbel mehr drin).
    Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs war beide Male nicht gestellt worden.

    Der Streitwert/Gegenstandswert der auf Grundstücksherausgabe gerichteten einstweiligen Verfügungsverfahren war jeweils hoch.
    Beide Verfahren wurden jeweils durch Vergleich beendet (Mandanten mussten Objekte nicht wieder zurückgeben - Kostenaufhebung).

    GV wäre um ein Vielfaches günstiger gewesen ...

  • Eben, 2 von x.

    Klar wäre es mit GV anders (und richtig) gelaufen, aber halt nur für diese beiden. Ist eine Nutzen/Risiko Abwägung.

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  • Es kann aber auch passieren, dass der GV den Antrag ablehnt, da er der Meinung ist, der Schuldner hat den Besitz der Wohnung/Hauses aufgegeben, weil das Objekt leer steht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Meinungen tun da aber nichts zur Sache. Müsste man dann eben vollstreckungsrechtlich weiter verfolgen.

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  • Er hat mit dieser Meinung aber nicht ganz unrecht. Räumung ist, den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger den Besitz zu verschaffen. Wenn eine Besitzaufgabe durch den Schuldner erfolgt ist, besteht kein Rechtschutzbedürfnis mehr den Gläubiger in den Besitz einzuweisen, da er sich den mittelbaren Besitz selbst verschaffen kann, ohne dass Schuldnerrechte verletzt werden würden.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Es kann aber auch passieren, dass der GV den Antrag ablehnt, da er der Meinung ist, der Schuldner hat den Besitz der Wohnung/Hauses aufgegeben, weil das Objekt leer steht.

    Die Meinung des Gerichtsvollziehers ist dann beachtlich, wenn er dokumentieren kann,
    der Schuldner habe seinen Besitz aufgegeben. Und dies wird er in den allerwenigsten
    Fällen können.

    Als Zwangsverwalter habe ich das Problem der Besitzverschaffung schon zigfach gehabt.
    Von einer eigenmächtigen Besitzergreifung kann ich nur abraten. Sollte der GV, wie vor,
    den Auftrag ablehnen, müßte er spätestens nach Erinnerung (§ 766 ZPO) seine geäußerte
    Meinung fundiert unterlegen.


  • ...Wenn eine Besitzaufgabe durch den Schuldner erfolgt ist, ...

    Das ist aber keine Meinung sondern ein festzustellender bzw. feststehender Sachverhalt. Dass der Schuldner zB woanders wohnt, bedeutet nicht zwangsweise Besitzaufgabe. Er kann noch Gegenstände untergestellt haben, oder lässt ein Kind darin wohnen (ohne jetzt ein neues Problemfeld eröffnen zu wollen) oder oder oder.

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