Ich habe eine Frage:
Es wurde hier beantragt die Eintragung einer AV und einer GS. Belastungsgegenstand ist eine Wohnung mit einem erst noch zuzuweisendem Sondernutzungsrecht.
Das Sondernutzungsrecht wurde noch nicht übertragen (es fehlen noch Gläubigerzustimmungen).
Kann ich dann die AV an der Wohnung (ohne Zuweisung SNR) und die GS (ohne Zuweisung SNR) bereits jetzt eintragen?
Muss hier vom Notar noch der Teilvollzug beantragt werden?