Hallo,
wie werden bei Euch die Reisekosten, genauer die Wegstreckenentschädigung, bei Ausübung einer Gerichtsvollzieherprüfung vor Ort entschädigt? Mit 0,20 oder 0,30 Cent/km ??
Meiner Meinung nach liegt ein erhebliches dienstliches Interesse vor, weshalb eigentlich 0,30C angesetzt werden müssten. Es gibt wohl im Lande unterschiedliche Ansätze.