Ihr Lieben, ich hätte da gerne mal ein Problem:
In einem laufenden Scheidungsverfahren wurde für den Scheidungsverbund VKH ohne Raten bewilligt. Jetzt aktuell wurde noch nachehelicher Unterhalt als Folgesache anhängig gemacht. Da sich die pw Verhältnisse der Partei verbessert haben, wurde jetzt "die der Antragstellerin bewilligte VKH auf die Folgesache nachehelicher Unterhalt erstreckt" und eine Ratenzahlung angeordnet.
Die Richterin hat dann die Akte mir vorlegen lassen.
Ich muss da aber doch jetzt nichts mehr wegen des ersten VKH-Beschlusses veranlassen (Abänderung nach § 120 Abs. IV), oder?
Irgendwie ist mir zu warm heute....