Ehesache VKH ohne Raten, Folgesache VKH mit Raten

  • Ihr Lieben, ich hätte da gerne mal ein Problem:

    In einem laufenden Scheidungsverfahren wurde für den Scheidungsverbund VKH ohne Raten bewilligt. Jetzt aktuell wurde noch nachehelicher Unterhalt als Folgesache anhängig gemacht. Da sich die pw Verhältnisse der Partei verbessert haben, wurde jetzt "die der Antragstellerin bewilligte VKH auf die Folgesache nachehelicher Unterhalt erstreckt" und eine Ratenzahlung angeordnet.

    Die Richterin hat dann die Akte mir vorlegen lassen.

    Ich muss da aber doch jetzt nichts mehr wegen des ersten VKH-Beschlusses veranlassen (Abänderung nach § 120 Abs. IV), oder?

    Irgendwie ist mir zu warm heute.... :oops:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Ich muss da aber doch jetzt nichts mehr wegen des ersten VKH-Beschlusses veranlassen (Abänderung nach § 120 Abs. IV), oder?


    Das sehe ich auch so. Es ist Ratenzahlung angeordnet, da sich die Verhältnisse geändert haben. Dass dies zufällig in einen anderen Beschluss mit aufgenommen wurde, dürfte nicht weiter relevant sein. Für einen zusätzlichen Beschluss durch dich sehe ich kein Bedürfnis.

  • Hmm, spannende Frage. Unterschiedliche bzw. keine Raten in der gleichen Inst.. Schön wäre gewesen, wenn der Ri. eindeutig die Änderung auch der 1. Entscheidung wegen verbesserter Verhältnisse ausgesprochen hätte.

    Zur Lösung, ob jetzt der Rpfl. dies nochmal machen muss, sollte man sich fragen, wie man abrechnen würde, wenn es keine Änderung der Verhältnisse gegeben hätte. Zwar darf man grds. bei geänderter Rechtsauffassung nicht ändern, aber man darf diese bei einer Erweiterung zu Grunde legen. Und dann..., hmm.:gruebel: Geht man davon aus, dass sich "automatisch" die ratenfreie PKH auch ändert, bleibt das Prob., dass "hinterum" doch die eigentlich ausgeschlossene Ratenänderung eintritt.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Hmm, spannende Frage. Unterschiedliche bzw. keine Raten in der gleichen Inst.. Schön wäre gewesen, wenn der Ri. eindeutig die Änderung auch der 1. Entscheidung wegen verbesserter Verhältnisse ausgesprochen hätte.

    Ich finde es hinreichend eindeutig:

    Da sich die pw Verhältnisse der Partei verbessert haben, wurde jetzt "die der Antragstellerin bewilligte VKH auf die Folgesache nachehelicher Unterhalt erstreckt" und eine Ratenzahlung angeordnet.


    Es gibt also keine gesonderte Bewilligung, der ursprüngliche Beschluss wurde geändert.

  • Meinem Ego ist es sehr zuträglich, dass ihr die Sache auch diskutiert habt und es nicht gleich "sonnenklar" (Sonne, da ist das Wort wieder) war :D
    Danke schön!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!