Hallo, ich hoffe dass ich im Forum nichts übersehen habe - hab nichts gefunden dazu - und dass die Frage vielleicht nicht zu blöd ist.
Bei uns sind Wassergebühren in Rangklasse 3 aufzunehmen. Das ist auch grundsätzlich unproblematisch. Nu kam der örtlicher Zweckverband an und fragte, ob auch die Endabrechnung irgendwie zum Versteigerungstermin pauschal angemeldet werden könnte. Hintergrund ist folgender: In letzter Zeit geschehe es dort häufiger, dass die Vorauszahlungen des Schuldners nicht die Endabrechnung decken, so dass eine Nachzahlung fällig wird. Das sei bereits zum Versteigerungstermin absehbar und zumindest der Höhe nach ungefähr schätzbar. In der Versteigerung ist das grundsätzlich blöd für die, weil der Schuldner wohl oft die Nachzahlungen in der Endabrechnung nicht freiwillig zahlen will, so dass diese auf den Kosten hängen bleiben. Mit Zuschlagserteilung ist ja auch klar, dass durch den Eigentumsübergang die Endabrechnung erstellt werden muss. Es ist also die Frage aufgetaucht, ob zum Versteigerungstermin bereits pauschal die in einer Endabrechnung fällig werdenden Beträge angemeldet werden können, ggf. iSv § 14 ZVG.
Dass der Ersteher für solche Dinge nicht haftet, ergibt sich ja spätestens aus dem Urteil BVerwG vom 07.09.1984 - Az.: 8 C 30/82. Darin ist irgendwie enthalten, dass die Behörde hätte die Ansprüche - die zumindest ungefähr ermittelbar waren - anmeldbar gewesen sind. Als Schlussfolgerung könnte man aus dieser Entscheidung annehmen, dass der Zweckverband diese Dinge anmelden könnte (natürlich ging es da um andere öffentliche Lasten). Das BVerwG sagt, im Zweifel hätte die Behörde Pech gehabt, wenn es eine Anmeldung nicht vornimmt/vornehmen kann/an der Anmeldung wegen Unkenntnis gehindert ist.
Ich würde gerne daher wissen - insbesondere von den Kommunalmitarbeitern - wie das dort gehandhabt wird und ob es eine Möglichkeit gibt, die pauschal noch nicht fälligen und der Höhe nach noch nicht konkret ermittelten Ansprüche aus der durch Zuschlag "fällig werdenden" Endabrechnung bereits im Versteigerungstermin anzumelden und bis zum Verteilungstermin zu konkretisieren.
Ich hab dazu nichts weiter gefunden und weiß auch gar nicht so richtig, wo ich suchen soll. Vielen Dank