Habe eine kurze praktische Frage:
Habe eine WEG-Neubildung zu bearbeiten. Bei dem mir vorliegenden Aufteilungsplan wurde bei einem Nebengebäude (Scheune), welches zum Sondereigentum der Wohnung 1 erklärt worden ist, vergessen, einen Grundriss und entsprechende Schnitte beizufügen.
Der Notar fragt nun an, ob ein ganz neuer Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt werden müsste oder ob lediglich ein Nachtrag (=separates Papierstück ohne Verbindung zur ursprünglichen Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan) zum ursprünglichen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung genügt.
Vielleicht hatte ja schon mal jemand das Problem?