Hallo,
ich hätte mal wieder ein kleines Problem. Wir haben folgenden Fall: Auf der Gegenseite ist ein SV, der Kosten aus abgetretenem Recht inkl. MwSt. (was verständlich ist) geltend macht. Er wird von einem Anwalt vertreten. Jetzt macht die Gegenseite in der Kostenfestsetzung auch MwSt. geltend und erklärt, dass der Kläger (SV) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, was ein SV doch ist. Ist dies nicht fehlerhaft? Wir haben den Antrag mit dem Beschluss bekommen. Jetzt werden wir gebeten, unsere Erinnerung zurückzunehmen, da im Rahmen der Kostenfestsetzung es ausreichend ist, dass bestätigt wird, dass die Gegenseite nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus