Hallo,
wir haben ein Originaltestament von einem Engländer mit letztem Wohnsitz in Deutschland 2002 eröffnet und zur Akte genommen.
Die Ehefrau benötigt das Originaltestament zur Nachlassregelung in England. Kann ich das Original heraus geben und nur eine beglaubigte Abschrift in den Akten lassen?
Eigentlich müssten sich die Engländer doch mit einer beglaubigten Abschrift nebst Eröffnungsprotokoll zufrieden geben...