Hallo,
wie handhabt ihr das:
Müssen die 7 Unterschriften auf der Gründungssatzung unmitteilbar an dem Schlusssatz "Die Satzung tritt mit Beschluss in der Gründungsversammllung vom ... in Kraft." anschließen oder genügen euch die 7 Unterschriften auf der nächsten Seite nach einer "Vollmacht der Unterzeichneten an die Notariatsangesetellten, dass diese aufgrund Beanstandung Registergericht Beschlüsse und Satzung vollumfänglich abändern dürfen".
Ich kann eine Begründung, dass die Unterschriften unmittelbar an die Satzung anzuschließen haben, leider nirgends finden.
Vielen Dank für eure Antworten.