Ende letzten Jahres wurde hier die Firma XXX GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen. Der Unternehmensgegenstand war laut Anmeldung die Errichtung von Gewerbeimmobilien.
Nun wurde zur Eintragung angemeldet, dass die Firma geändert wurde in XX Insel Y GmbH & Co. KG. Der Sitz und die Geschäftsanschrift bleiben. Hier ist nicht die Insel Y.
Gemäß § 18 Rndr. 54 HGB, Ebenroth/ Boujong, 3. Aufl., muss die Gesellschaft einen realen Bezug zu der Ortsangabe haben, andernfalls ist die Firma irreführend und unzulässig. Nach einigem hin und her und sehr kurz gehaltenen Schriftsätzen, teilt der Notar nun mit, dass die Gesellschaft bislang keine Tätigkeit entfaltet hat und nur zu dem Zweck gegründet wurde auf der Insel Y Grundbesitz zu erwerben und verwalten (stand so aber nicht in der Erstanmeldung). Der Zweck der Gesellschaft soll sein Grundstücke auf der Insel Y zu erwerben usw.
Problem 1: Die Gesellschaft ist seit der Eintragung vor über einem halben Jahr noch nicht tätig geworden und hat noch kein eigenes zu verwaltendes Vermögen. Ist die Aussage ausreichend, dass man nun Immobilien erwerben möchte?
Problem 2: Die Änderung der Firma. Ist auch hier die Aussage ausreichend, dass nun Immobilien auf der Insel Y erworben werden sollen? Oder ist strenger zu prüfen?
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten.