Darlehen Sozialamt Eheleute

  • Hallo zusammen,
    ich stehe vor folgender Konstellation:
    Ich habe einen Betreuten, der ist verheiratet
    Beide Eheleute sind bedürftig und im Wesentlichen mittellos.
    Vorhanden ist ein Grundstück, das den beiden gemeinsam zu je 1/2 gehört und das sie früher auch gemeinsam bewohnt haben
    jetzt leben beide im Heim

    Es steht die Gewährung eines Darlehens durch das zuständige Sozialamt an, um die Heimkosten beider Eheleute sicherzustellen.

    Das Sozialamt ist nun der Auffassung, dass für beide Eheleute gemeinschaftlich ein Darlehen zu gewähren sei, für das diese gesamtschuldnerisch haften sollen.

    Ich denke, jeder sollte sein eigenes Darlehen haben (und auch je ein Grundpfandrecht zur Besicherung)
    Ich halte es für problematisch, dass der eine letztlich auf Kosten des anderen lebt-insbesondere dann, wenn die Heimkosten des einen (deutlich) höher ausfallen, als die des anderen Ehepartners

    Was meint ihr dazu?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Im Hinblick auf die Unterhaltspflicht der Eheleute sehe ich es jetzt nicht als so problematisch an.

    Bei der häufig vorhandenen Konstellation gemeinsamer Konten bei Ehepartnern, gehen bei Vermögenden zudem auch die Heimkosten für beide Personen vom Konto ab (oder die eines Ehegatten, während der andere noch zu Hause lebt).

  • Im Hinblick auf die Unterhaltspflicht der Eheleute sehe ich es jetzt nicht als so problematisch an.

    Bei der häufig vorhandenen Konstellation gemeinsamer Konten bei Ehepartnern, gehen bei Vermögenden zudem auch die Heimkosten für beide Personen vom Konto ab (oder die eines Ehegatten, während der andere noch zu Hause lebt).

    Sehe ich zwischenzeitlich auch so.

    Ich erinnere mich an eine Diskussion im Forum zum Thema "Kontenseparierung bei Ehegatten". (Fast) kein Betreuungsrechtspfleger hatte eine Kontenseparierung je durchgeführt. Nicht einmal bei Ehegattenbetreuern.

    Wieso dann jetzt beim Sozialamt?

  • Ich würde danach differenzieren wollen, ob die Eheleute im Heim ein gemeinsames Zimmer bewohnen. Falls ja, gemeinsames Darlehen, falls nein, getrennte Darlehen.


    Das dürfte eher weniger eine Rolle spielen, da auch bei einem gemeinsamen Zimmer verschiedene Pflegestufen und damit Zuzahlungsbeträge vorliegen können.

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