Ihr Lieben...
Wie sind die Voraussetzungen für das Fiskuserbrecht? Und wie oft führt ihr das Verfahren durch?
Bei mir war es bisher immer so, dass ich bei Erschöpfung der Nachlassmasse die Pflegschaft aufgehoben habe.
Wenn aber jetzt Vermögen da ist, was dann? Wie weit muss man Erben ermitteln? Kann man trotz eventuell vorhandener Erben oder Gläubiger das Fiskuserbrecht feststellen?
Habe aktuell einen großen Nachlass von 242.000 €. Die Erbenermittlung hat bisher keine Erkenntnisse gegeben.
Kann ich jetzt die Aufforderung machen und das Fiskuserbrecht feststellen?
Bisher wurde es hier so gehandhabt, dass das Geld hinterlegt wurde. Dann fällt es ja nach 30 Jahren eh dem Fiskus zu. Aber das ist doch blöd diesen "Umweg" zu gehen, oder?
Habt ihr vielleicht einen vernünftigen Aufsatz o. ä. dazu?