Guten Morgen,
Eine Frage an die Mitstreiter in Städten/Gemeinden, die mehrere Betreuungsgerichte haben:
Wenn ein Betroffener seinen Aufenthalt vom einen in den anderen Bezirk verlegt - gebt ihr das Verfahren in den Nachbarbezirken ab? Kann man abgeben?
Mir ist eine uralte Entscheidung aus den Zeiten bekannt, als noch der Wohnsitz Anknüpfungspunkt war. Die Entscheidung sagte: innerhalb einer Stadt/Gemeinde keine Wohnsitzverlegubg, deshalb keine Abgabe.