Mehrere Betreuungsgerichte innerhalb einer Stadt/Gemeinde - Verfahrensabgabe

  • Guten Morgen,

    Eine Frage an die Mitstreiter in Städten/Gemeinden, die mehrere Betreuungsgerichte haben:

    Wenn ein Betroffener seinen Aufenthalt vom einen in den anderen Bezirk verlegt - gebt ihr das Verfahren in den Nachbarbezirken ab? Kann man abgeben?

    Mir ist eine uralte Entscheidung aus den Zeiten bekannt, als noch der Wohnsitz Anknüpfungspunkt war. Die Entscheidung sagte: innerhalb einer Stadt/Gemeinde keine Wohnsitzverlegubg, deshalb keine Abgabe.

  • Abgabe innerhalb der selben Gemeinde ist bei uns nicht möglich - obwohl es sehr zweckmäßig wäre, dass z.B. beim Betreuungsgericht und Nachlassgericht ein Gleichlauf wäre.

  • Ich glaube schon, dass eine Abgabe möglich ist, denn Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt. Und der ist punktgenau.

    Der Wohnsitz im alten Recht war die politische Gemeinde. Hierzu hat auch das AG Stuttgart eine uralte Entscheidung erlassen.

    Aber unter dem Aufenthalt ist m.E. die Fallage anders.

    Frage an die Hamburger: Abgabe von Altona nach St. Georg möglich?
    Frage an die Berliner: Abgabe von Mitte nach Tiergarten möglich?

  • Bin zwar kein Berliner, aber aus den Akten weiß ich, daß da selbstverständlich abgegeben wird.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich glaube schon, dass eine Abgabe möglich ist, denn Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt. Und der ist punktgenau.

    Der Wohnsitz im alten Recht war die politische Gemeinde. Hierzu hat auch das AG Stuttgart eine uralte Entscheidung erlassen.

    Aber unter dem Aufenthalt ist m.E. die Fallage anders.

    Frage an die Hamburger: Abgabe von Altona nach St. Georg möglich?
    Frage an die Berliner: Abgabe von Mitte nach Tiergarten möglich?


    Nein, das AG Tiergarten macht nur Straf- und Hinterlegungssachen, keine Betreuungen. :teufel: Das AG Mitte ist das zuständige AG für den Altbezirk Tiergarten.

  • Bei uns stellt sich die Frage gerade auch. Ich glaube, eine Kollegin legt eine Ablehnung der Übernahme dem Landgericht vor.

  • Bei uns stellt sich die Frage gerade auch. Ich glaube, eine Kollegin legt eine Ablehnung der Übernahme dem Landgericht vor.

    Nicht zufällig in Stuttgart oder? :teufel: Da "gilt" nämlich noch eine jahrzehntealte Absprache, dass innerhalb Stuttgarts nicht abgegeben wird.... Was haben wir uns schon aufgeregt. Wer mal eine Anhörung am anderen Ende der Stadt hatte, möglicherweise schon mehrere für den selben Betroffenen, weil dieser vor 15 Jahren mal kurzzeitig in dem Bezirk des Notariats gewohnt hatte und danach innerhalb Stuttgarts umgezogen ist, weiß wie unsinnig das (heutzutage?) ist. Von den Umständen, die dann auftreten, wenn der Betroffene verstirbt und ein anderes Nachlassgericht zuständig ist, ganz zu schweigen .....

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Bei uns stellt sich die Frage gerade auch. Ich glaube, eine Kollegin legt eine Ablehnung der Übernahme dem Landgericht vor.

    Nicht zufällig in Stuttgart oder? :teufel: Da "gilt" nämlich noch eine jahrzehntealte Absprache, dass innerhalb Stuttgarts nicht abgegeben wird.... Was haben wir uns schon aufgeregt. Wer mal eine Anhörung am anderen Ende der Stadt hatte, möglicherweise schon mehrere für den selben Betroffenen, weil dieser vor 15 Jahren mal kurzzeitig in dem Bezirk des Notariats gewohnt hatte und danach innerhalb Stuttgarts umgezogen ist, weiß wie unsinnig das (heutzutage?) ist. Von den Umständen, die dann auftreten, wenn der Betroffene verstirbt und ein anderes Nachlassgericht zuständig ist, ganz zu schweigen .....

    Wie gesagt: früher Anknüpfung an Wohnsitz, Aufenthaltsverlegung innerhalb der Gemeinde/Stadt keine Wohnsitzverlegung. Jetzt. Aufenthalt, Aufenthaltsverlegung innerhalb einer Gemeinde/Stadt dürfte zur Abgabemöglichkeit führen (siehe Hamburg, siehe Berlin). "Absprachen"? Wie gesagt: mir ist (nur) eine Entscheidung bekannt, die sich auf den Wohnsitz und die Gemeinde/Stadt bezieht.

    Mal sehen, was das Obergericht entscheidet, wenn die Kollegin die Sache vorlegt.

  • Einstein, wenn die Entscheidung da ist, stell sie bitte hier ein. Weißt du zufällig, ob es der "andere" AG-Bezirk ist, an den abgegeben werden sollte oder derselbe?

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