Hallo, mir liegt eine Antragsrücknahme in einer Aufgebotssache vor. Bislang ist in der Akte noch nichts weiter geschehen, keine Veröffentlichung o. ä. Welche Kosten entstehen für die Rücknahme?
Kosten für Antragsrücknahme
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Monchchichi -
27. Juli 2016 um 10:53
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Du setzt den Verfahrenswert durch Beschluss fest. Den Rest macht der KB. Entstanden ist nach meiner Erinnerung eine halbe Gebühr für die Antragsrücknahme.
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Danke.
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Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG; es handelt sich um eine Verfahrensgebühr, die bei der Antragstellung entsteht (unabhängig davon, auf welche Weise das Verfahren letztlich endet).
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