Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir bei folgenden Fall weiterhelfen:
Die A GmbH ist geschäftsführende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin, daneben gibt es noch ein paar Hundert weitere Gesellschafter.
Der eingetragene Gesellschafter B ist verstorben. Laut der vom zuständigen Nachlassgericht zugeleiteten Mitteilung, haben alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen.
Ich kann jetzt natürlich nicht ohne Bedenken eintragen, sondern muss beachten, dass das Grundbuch hinsichtlich des verstorbenen Gesellschafters unrichtig ist.
Würdet ihr die Voreintragung verlangen oder reicht mir die Auflassung der geschäftsführenden Gesellschafterin aus, der in den damaligen Eintrittsverträgen, Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde.
Ich würde schon auf die Voreintragung bestehen...
Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Vielen Dank!