Hallo liebe Mitvollstrecker,
ich habe mal wieder einen besonders schönen Fall.
Wer hatte das schon mal bzw. kann mir was zur Vorgehensweise sagen? Habe im Kommentar leider nichts zu diesem konkreten Fall gefunden.
Fall:
U-Haft (besteht weiterhin)
in Unterbrechung meiner Strafhaft 1J4M -->nun Antrag §35BtMG = zurückstellungsfähig, Kostenzusage da, Therapieplatzbestätigung wird jeden Tag erwartet, gerichtliche Zustimmung muss noch eingeholt werden (anderes Gericht als U-Haftbefehl erlassen hat).
Überlegungen:
Ich darf aufgrund eines bestehenden Ermittlungsverfahren nicht ablehnen, ist ja kein Zurückstellungshindernis. Ausländer (mit evtl. Untertauchungsgefahr) auch nicht, somit ist dieses Zurückstellungshindernis auch weg!?
Eine Zurückstellung kommt wohl in Betracht, nur wie gehe ich am besten vor?
- U-Haft-Verfahren zur Stellungnahme bitten?, ggf. Antrag auf Aufhebung U-Haft oder muss das gar der VU selbst tun?
- Problem dem Gericht der Zustimmung überlassen?
- Vorlage VS-StA? J
- ???
Wer kann helfen? Vielen Dank!