Einrede der Verjährung

  • In einem Insolvenzverfahren meldet die Gläubigerin per 07.09.2015 Forderungen aus Heimkosten von Feb. 10 - Nov 2011 an. Die Gläubigerin teilt mit, dass am 04.07.2014 eine Abschlagszahlung erfolgte. Im Verwendungszweck war nicht konkret angegeben, auf welche Forderung der Abschlag geleistet wurde, daher hat die Gläubigerin diese auf die älteste Forderung verbucht. Sie ist der Auffassung, dass die Zahlung die Verjährung gem. § 212 BGB erneut beginnen lässt, da zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht die Einrede der Verjährung erhoben wurde.

    Beginnt die Verjährung erneut, nur weil der Schuldner eine Teilzahlung leistet, obwohl die Forderung teilweise bereits verjährt war?

  • Hat nicht jeder Monatsbetrag (als eigenständige forderung) einen getrennten Verjährungslauf?:gruebel:
    Dann nützt es dem Gläubiger auch nichts, wenn die älteste Forderung (hier z.B. Monat Februar 10) beglichen wurde...

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Hat nicht jeder Monatsbetrag (als eigenständige forderung) einen getrennten Verjährungslauf?:gruebel: Dann nützt es dem Gläubiger auch nichts, wenn die älteste Forderung (hier z.B. Monat Februar 10) beglichen wurde...

    Ich denke, dass zu differenzieren ist.

    Existiert eine Gesamtrechnung oder etwas ähnliches über den Zeitraum mit einem einzigen Rechnungsbetrag.
    Auf diesen wurde ein Teilbetrag gezahlt, der (zufällig) einem ursprünglich abzurechnenden Monatsbetrag entsprach.
    Insofern würde der von tom angegebene 212 greifen.

    Handelt es sich um keine Gesamtabrechnung, dürfte es wie Mietzahlungen zu behandeln sein. Und dann käme m.M.n. lupo ins Spiel.

    edit: Tom war schneller

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