In einem Insolvenzverfahren meldet die Gläubigerin per 07.09.2015 Forderungen aus Heimkosten von Feb. 10 - Nov 2011 an. Die Gläubigerin teilt mit, dass am 04.07.2014 eine Abschlagszahlung erfolgte. Im Verwendungszweck war nicht konkret angegeben, auf welche Forderung der Abschlag geleistet wurde, daher hat die Gläubigerin diese auf die älteste Forderung verbucht. Sie ist der Auffassung, dass die Zahlung die Verjährung gem. § 212 BGB erneut beginnen lässt, da zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht die Einrede der Verjährung erhoben wurde.
Beginnt die Verjährung erneut, nur weil der Schuldner eine Teilzahlung leistet, obwohl die Forderung teilweise bereits verjährt war?